1,9 Promille: Wie lange ist der Führerschein weg?

Lesezeit 4 Min.Geprüft von Ben Ambros · eigene MPU 2015Aktualisiert 3.8.2026Grundlage: BASt-Beurteilungskriterien
Kurzantwort: Sperrfrist meist 9 bis 15 Monate, danach Wiedererteilungsverfahren mit MPU. Realistisch vergehen 12 bis 24 Monate von der Tat bis zum Führerschein – und die Spanne hängt fast vollständig davon ab, wann du mit dem Abstinenznachweis anfängst.

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1,9 Promille ist kein Grenzfall. Es ist der Bereich, in dem alles zusammenkommt: Straftat, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, MPU-Pflicht und mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Abstinenzprogramm. Die gute Nachricht ist trotzdem da, sie steckt nur im Zeitplan.

Was rechtlich passiert

Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 316 StGB. Bei 1,9 Promille kommt regelmäßig dazu:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht
  • Sperrfrist, innerhalb der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf
  • Geldstrafe in Tagessätzen – ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens
  • drei Punkte im Fahreignungsregister

Kam ein Unfall, eine Gefährdung oder eine Vorgeschichte dazu, verschiebt sich alles nach oben – bis hin zur Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Sperrfrist ist nicht die Wartezeit

Das ist der Punkt, an dem sich die meisten verrechnen. Die Sperrfrist von neun bis fünfzehn Monaten ist nur die Zeit, in der du keinen Antrag stellen darfst. Sie ist nicht die Zeit bis zum Führerschein.

Denn nach Ablauf beginnt das Wiedererteilungsverfahren erst: Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Anordnung der MPU, Suche nach einer Begutachtungsstelle, Termin, Gutachten, Bearbeitung. Wer bis dahin keinen Abstinenznachweis hat, steht am Ende der Sperrfrist genau dort, wo er am Tag der Tat stand – nur ein Jahr später.

PhaseZeitraum
Tat bis Urteil2–6 Monate
Sperrfrist ab Urteil9–15 Monate
Antrag, MPU-Anordnung, Termin2–4 Monate
Gutachten und Wiedererteilung3–6 Wochen

Warum die MPU ab 1,6 Promille zwingend ist

Die Behörde schließt aus dem Wert auf Gewöhnung. Die Überlegung dahinter ist unbequem, aber nachvollziehbar: Wer mit 1,9 Promille noch Auto fährt und dabei nicht auffällig schwankt, hat eine Toleranz aufgebaut. Und Toleranz entsteht nicht an einem Abend.

Genau deshalb steht bei diesen Werten fast immer eine Abstinenzauflage im Raum – sechs oder zwölf Monate, je nach Fragestellung in deiner Akte. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter Abstinenznachweis.

Aus der Praxis — Ben Ambros

Der teuerste Fehler in genau diesem Wertebereich: Jemand hört auf zu trinken und meldet sich erst Monate später zum Urinprogramm an. Das Programm zählt aber ab Anmeldung. In einem Fall mit 1,6 und 1,9 Promille hat das mehrere Monate Wartezeit und mehrere hundert Euro zusätzlich gekostet – ohne dass die Person irgendetwas falsch gemacht hätte außer zu warten.

Wo du Monate gewinnst

Die Sperrfrist kannst du kaum beeinflussen. Alles andere schon:

  • Abstinenzprogramm sofort anmelden, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Zwölf Monate laufen dann parallel zur Sperrfrist statt danach.
  • Fragestellung erfragen, sobald die Behörde sich meldet – daraus ergibt sich, ob sechs oder zwölf Monate nachzuweisen sind.
  • Vorbereitung parallel statt danach. Wer erst nach dem letzten Screening anfängt, verliert weitere Monate.
  • Begutachtungsstelle früh auswählen, Wartezeiten unterscheiden sich zwischen zwei Stellen oft um Wochen.

Wer diese vier Punkte am Tag der Anordnung erledigt statt am Ende der Sperrfrist, landet am unteren Ende der 12-bis-24-Monate-Spanne. Das ist der ganze Unterschied.

Wie lange dauert es bei dir? Der Abstinenz-Zeitplan-Rechner zeigt, wann dein Nachweis fertig ist – je nachdem, wann du anfängst.

Was der Fall kostet

Bei einer Alkoholfragestellung mit Abstinenzauflage liegen die Gesamtkosten zwischen 1.650 und 2.700 €. Der größte Block ist nicht das Gutachten, sondern das Nachweisprogramm über sechs oder zwölf Monate. Die vollständige Aufstellung steht unter MPU Kosten Alkohol, die Frage nach der monatlichen Belastung unter Ratenzahlung.

Häufige Fragen bei 1,9 Promille

Wie lange ist der Führerschein bei 1,9 Promille weg?
Das Gericht setzt eine Sperrfrist fest, bei Ersttätern meist 9 bis 15 Monate. Danach beginnt erst das Wiedererteilungsverfahren mit MPU. Realistisch vergehen 12 bis 24 Monate ab der Tat.
Ist 1,9 Promille eine Straftat?
Ja. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – eine Straftat nach § 316 StGB. Bei 1,9 Promille kommt in aller Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist dazu.
Muss ich bei 1,9 Promille zur MPU?
Ja. Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die MPU verpflichtend an, weil sie von einer erhöhten Alkoholgewöhnung ausgeht.
Wie hoch ist die Geldstrafe bei 1,9 Promille?
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen – ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens. Bei Ersttätern ohne Unfall liegt die Anzahl häufig im Bereich von 30 bis 40 Tagessätzen.
Brauche ich einen Abstinenznachweis?
In den meisten Fällen ja. Ab 1,6 Promille geht die Behörde von einer Gewöhnung aus, was regelmäßig zu einer Auflage über sechs oder zwölf Monate führt. Über die Dauer entscheidet die Fragestellung in deiner Akte.
Wann sollte ich mit dem Nachweis anfangen?
So früh wie möglich. Das Programm zählt ab der Anmeldung beim Labor, nicht ab dem Tag, an dem du aufgehört hast. Jeder Monat Zögern verlängert das Verfahren um denselben Monat.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Über Strafmaß und Sperrfrist entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Dein nächster Schritt

Rechne durch, wann dein Nachweis fertig wäre – und sieh dir an, wie die Vorbereitung aussieht.

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Ben Ambros

Ben Ambros · Gründer von MPU-Wissen.de, eigene MPU 2015 bestanden. Inhalte fachlich an den BASt-Beurteilungskriterien orientiert – erklärt aus Betroffenen-Perspektive. Meine Geschichte