1,9 Promille: Wie lange ist der Führerschein weg?
Wenn du wissen willst, wie eine Online MPU Vorbereitung Schritt für Schritt abläuft: Das steht komplett auf der Startseite.
1,9 Promille ist kein Grenzfall. Es ist der Bereich, in dem alles zusammenkommt: Straftat, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, MPU-Pflicht und mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Abstinenzprogramm. Die gute Nachricht ist trotzdem da, sie steckt nur im Zeitplan.
Was rechtlich passiert
Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit. Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 316 StGB. Bei 1,9 Promille kommt regelmäßig dazu:
- Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht
- Sperrfrist, innerhalb der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf
- Geldstrafe in Tagessätzen – ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens
- drei Punkte im Fahreignungsregister
Kam ein Unfall, eine Gefährdung oder eine Vorgeschichte dazu, verschiebt sich alles nach oben – bis hin zur Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Die Sperrfrist ist nicht die Wartezeit
Das ist der Punkt, an dem sich die meisten verrechnen. Die Sperrfrist von neun bis fünfzehn Monaten ist nur die Zeit, in der du keinen Antrag stellen darfst. Sie ist nicht die Zeit bis zum Führerschein.
Denn nach Ablauf beginnt das Wiedererteilungsverfahren erst: Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, Anordnung der MPU, Suche nach einer Begutachtungsstelle, Termin, Gutachten, Bearbeitung. Wer bis dahin keinen Abstinenznachweis hat, steht am Ende der Sperrfrist genau dort, wo er am Tag der Tat stand – nur ein Jahr später.
| Phase | Zeitraum |
|---|---|
| Tat bis Urteil | 2–6 Monate |
| Sperrfrist ab Urteil | 9–15 Monate |
| Antrag, MPU-Anordnung, Termin | 2–4 Monate |
| Gutachten und Wiedererteilung | 3–6 Wochen |
Warum die MPU ab 1,6 Promille zwingend ist
Die Behörde schließt aus dem Wert auf Gewöhnung. Die Überlegung dahinter ist unbequem, aber nachvollziehbar: Wer mit 1,9 Promille noch Auto fährt und dabei nicht auffällig schwankt, hat eine Toleranz aufgebaut. Und Toleranz entsteht nicht an einem Abend.
Genau deshalb steht bei diesen Werten fast immer eine Abstinenzauflage im Raum – sechs oder zwölf Monate, je nach Fragestellung in deiner Akte. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter Abstinenznachweis.
Aus der Praxis — Ben Ambros
Der teuerste Fehler in genau diesem Wertebereich: Jemand hört auf zu trinken und meldet sich erst Monate später zum Urinprogramm an. Das Programm zählt aber ab Anmeldung. In einem Fall mit 1,6 und 1,9 Promille hat das mehrere Monate Wartezeit und mehrere hundert Euro zusätzlich gekostet – ohne dass die Person irgendetwas falsch gemacht hätte außer zu warten.
Wo du Monate gewinnst
Die Sperrfrist kannst du kaum beeinflussen. Alles andere schon:
- Abstinenzprogramm sofort anmelden, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Zwölf Monate laufen dann parallel zur Sperrfrist statt danach.
- Fragestellung erfragen, sobald die Behörde sich meldet – daraus ergibt sich, ob sechs oder zwölf Monate nachzuweisen sind.
- Vorbereitung parallel statt danach. Wer erst nach dem letzten Screening anfängt, verliert weitere Monate.
- Begutachtungsstelle früh auswählen, Wartezeiten unterscheiden sich zwischen zwei Stellen oft um Wochen.
Wer diese vier Punkte am Tag der Anordnung erledigt statt am Ende der Sperrfrist, landet am unteren Ende der 12-bis-24-Monate-Spanne. Das ist der ganze Unterschied.
Was der Fall kostet
Bei einer Alkoholfragestellung mit Abstinenzauflage liegen die Gesamtkosten zwischen 1.650 und 2.700 €. Der größte Block ist nicht das Gutachten, sondern das Nachweisprogramm über sechs oder zwölf Monate. Die vollständige Aufstellung steht unter MPU Kosten Alkohol, die Frage nach der monatlichen Belastung unter Ratenzahlung.
Häufige Fragen bei 1,9 Promille
Wie lange ist der Führerschein bei 1,9 Promille weg?
Ist 1,9 Promille eine Straftat?
Muss ich bei 1,9 Promille zur MPU?
Wie hoch ist die Geldstrafe bei 1,9 Promille?
Brauche ich einen Abstinenznachweis?
Wann sollte ich mit dem Nachweis anfangen?
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Über Strafmaß und Sperrfrist entscheidet das Gericht im Einzelfall.
