1,6 Promille als Ersttäter: Strafe, Sperrfrist und die MPU-Frage
Ersttäter, keine Vorbelastung, kein Unfall – und 1,6 Promille auf dem Blutbefund. Hier steht, was jetzt kommt: die Einstufung, die übliche Strafe, wie lange der Führerschein weg ist, ob die MPU droht und was du in welcher Reihenfolge tust. Die Zahlen sind Erfahrungswerte aus Strafbefehlen und Anordnungen der letzten Jahre; das Gericht entscheidet im Einzelfall.
1,6 Promille für Ersttäter: die Zahlen
| Punkt | Was dich bei 1,6 Promille erwartet |
|---|---|
| Einstufung | Straftat (§ 316 StGB) – und ab hier MPU-Pflicht (§ 13 Nr. 2c FeV) |
| Strafe | Geldstrafe 30 bis 40 Tagessätze; ein Tagessatz = ein Dreißigstel deines Nettomonatseinkommens. Bei einem Unfall mit Sachschaden kommt § 315c StGB dazu. |
| Führerschein | Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist 9 bis 12 Monate. Erst danach kann die Behörde neu erteilen – auf Antrag, nicht automatisch. |
| Punkte | 3 Punkte in Flensburg, Tilgung nach 10 Jahren. |
| MPU | ja, zwingend – ohne positives Gutachten keine Neuerteilung, auch für Ersttäter, auch ohne Unfall. |
| Probezeit | Zusätzlich: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Aufbauseminar – die Neuerteilung setzt beides voraus. |
1,6 Promille: warum das Gesetz hier keinen Ermessensspielraum lässt
Ab 1,6 Promille muss die Führerscheinstelle ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen – nicht „kann“. Die Grenze kommt aus der Verkehrsmedizin: Wer 1,6 Promille erreicht und dabei noch fährt, hat eine Alkoholtoleranz, die Gelegenheitstrinker nicht haben. Deshalb prüft die MPU hier fast immer beide Teile der Fragestellung: Trennungsvermögen und unkontrollierter Konsum. Und deshalb werden bei 1,6 Promille in aller Regel Abstinenznachweise erwartet, meist über sechs, bei Auffälligkeiten zwölf Monate.
Der Zeitplan ab 1,6 Promille
Anmeldung zum Abstinenzprogramm in der Woche, in der du diesen Text liest – nicht nach dem Strafbefehl, nicht nach dem Anwaltsgespräch. Dann Akteneinsicht, Vorbereitung, Antrag auf Neuerteilung drei Monate vor Ende der Sperre. Wer das so macht, hat sein positives Gutachten oft, bevor die Sperre endet. Wer wartet, hängt sechs bis zwölf Monate hinten dran – ohne Führerschein.
Was sich mit Unfall, Fahrrad oder Wiederholung ändert
Mit Unfall: Aus § 316 wird § 315c StGB, die Geldstrafe steigt, die Sperre wird länger – und die MPU wird auch unterhalb von 1,6 Promille wahrscheinlich, weil ein Unfall die Zusatztatsache ist, die die Behörde braucht. Auf dem Fahrrad: Ab 1,6 Promille gilt auch hier absolute Fahruntüchtigkeit; es gibt kein Fahrverbot fürs Rad, aber die Führerscheinstelle darf die MPU anordnen – und tut es. Wiederholung: Wer schon einmal auffällig war, ist kein Ersttäter mehr – dann gilt bei jedem Wert ab 1,1: MPU, längere Sperre, höhere Strafe.
Was du jetzt tust – in dieser Reihenfolge
- Bericht und Akte anfordern. Formlos bei der Führerscheinstelle. Du musst wissen, ob „Ausfallerscheinungen“ drinstehen – daran hängt die MPU-Frage unter 1,6.
- Strafbefehl prüfen, nicht reflexhaft annehmen. Ein Verkehrsrechtler sieht in zehn Minuten, ob Tagessätze oder Sperre aus dem Rahmen fallen. Einspruchsfrist: zwei Wochen.
- Trinkverhalten dokumentieren – ab heute. Trinktagebuch oder, wenn die MPU kommt oder wahrscheinlich ist, Abstinenzprogramm anmelden. Beides zählt ab dem Tag, an dem du anfängst, nicht ab dem Delikt.
- Neuerteilung drei Monate vor Ende der Sperre beantragen. Die Behörde braucht Bearbeitungszeit und kann die MPU schon vorher anordnen.
- Vorbereiten, als käme die MPU. Kommt sie nicht, hast du deinen Fall trotzdem verstanden. Kommt sie, bist du nicht die Person, die in vier Wochen von null anfängt.
