Alkohol am Steuer als Ersttäter: Strafe, Promille und MPU-Grenze

Inhalt
- Was bedeutet „Ersttäter" bei einer Trunkenheitsfahrt?
- So geraten Ersttäter in die Trunkenheitsfahrt
- Welche Strafen drohen dir als Ersttäter?
- Strafe je Promillewert: 1,1 bis 2,0
- Trunkenheitsfahrt mit Unfall
- Führerscheinentzug: Das musst du wissen
- Muss ich als Ersttäter zur MPU?
- Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?
- Dein 5-Schritte-Plan nach der Trunkenheitsfahrt
- Was kostet dich eine Trunkenheitsfahrt als Ersttäter insgesamt?
- Wenn es nicht das erste Mal war
- Welche MPU-Fragen erwarten dich als Ersttäter?
MPU
Die MPU folgt einem System. Wer das versteht, liefert dem Gutachter keinen Grund mehr.
Sag uns in drei Minuten, wo du stehst. Danach siehst du sofort die Einschätzung: was bei dir zuerst dran ist und wo dein Risiko liegt.
MPU-Wissen seit 2017. Die Vorbereitung folgt den Beurteilungskriterien der Gutachter und wird mit den Teilnehmern weiterentwickelt. 16 Updates allein 2026.Wann dir die Vorbereitung nichts bringt
- Wenn sich bei dir nichts ändern soll: Dann ist der Termin zu früh, nicht die Vorbereitung zu schwach.
- Wenn du fertige Sätze auswendig lernen willst: Hört ein Gutachter in zwei Minuten.
Frage 1
Welche MPU steht bei dir an?
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Zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt? Zwischen Strafbefehl, Führerscheinentzug und einer möglichen MPU verlieren viele den Überblick. Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, welche Strafen drohen, ob du zur MPU musst und wie du deine Fahrerlaubnis so schnell wie möglich zurückbekommst.
Als Ersttäter entscheidet die Vorbereitung über Monate und Geld. So läuft die MPU Vorbereitung online Schritt für Schritt.
- 1 Schweigen & Anwalt kontaktieren: Keine Aussage bei der Polizei – sofort einen Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten.
- 2 Strafverfahren abwarten: Es folgt ein Strafbefehl oder eine Hauptverhandlung – als Ersttäter meist 30–60 Tagessätze Geldstrafe.
- 3 Sperrfrist durchstehen: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, die Sperrfrist liegt bei Ersttätern je nach Wert meist zwischen 6 und 18 Monaten.
- 4 MPU klären (kostenlose Ersteinschätzung): Ab 1,6 ‰ ist die MPU Pflicht. Unter 1,6 ‰ kann sie trotzdem kommen – frühzeitig prüfen.
- 5 Wiedererteilung beantragen: Führerschein neu beantragen – ggf. mit positivem MPU-Gutachten.
Was der ganze Weg bis zum Gutachten kostet – Nachweise, Vorbereitung, Gutachten, Behörde – rechnet der Ratgeber MPU Kosten zusammen.
Was bedeutet „Ersttäter" bei einer Trunkenheitsfahrt?
Als Ersttäter giltst du, wenn du zum ersten Mal strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB auffällst. Ausschlaggebend ist, dass keine einschlägigen Vorstrafen oder Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg vorliegen. Frühere Ordnungswidrigkeiten – etwa ein Bußgeld wegen 0,5 ‰ – können aber in der Führerscheinakte gespeichert sein und bei der Bewertung eine Rolle spielen.
Wie du dich als Ersttäter vorbereitest, steht im Leitfaden zur MPU-Vorbereitung.
Die gute Nachricht: Gerichte berücksichtigen den Ersttäter-Status als wesentlichen strafmildernden Faktor. Du hast deutlich bessere Chancen auf ein mildes Urteil als ein Wiederholungstäter.
So geraten Ersttäter in die Trunkenheitsfahrt
Die wenigsten Ersttäter haben ein echtes Alkoholproblem. Typische Szenarien, die zu einer ersten Trunkenheitsfahrt führen:
Feier am Vorabend
Party, Geburtstag oder Firmenevent – am nächsten Morgen wird der Restalkohol unterschätzt und trotzdem gefahren.
Restalkohol am Morgen
Wer um 3 Uhr nachts aufhört zu trinken, kann um 8 Uhr morgens noch 1,0 ‰ oder mehr im Blut haben. Der Körper baut nur ca. 0,1–0,15 ‰ pro Stunde ab.
„Nur kurz umparken"
Auch eine Fahrt von 50 Metern auf dem Parkplatz ist Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr – und damit strafbar.
E-Scooter nach dem Ausgehen
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto – inklusive Führerscheinentzug und MPU.
Welche Strafen drohen dir als Ersttäter?
Die Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt bewegen sich auf drei Ebenen: Geldstrafe, Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg. Die Höhe hängt stark vom gemessenen Promillewert und den Begleitumständen ab.
| Promillewert (BAK) | Geldstrafe (Tagessätze) | Führerschein | Punkte |
|---|---|---|---|
| 0,5 – 1,09 ‰ (OWi bzw. relat. Fahruntüchtigkeit) | 500 € Bußgeld / 20–35 TS bei Straftat | 1 Monat Fahrverbot / ggf. Entzug | 2–3 |
| 1,1 – 1,59 ‰ Häufigster Fall | 30–45 Tagessätze | Entzug, Sperrfrist 6–12 Monate | 3 |
| 1,6 – 1,99 ‰ | 40–70 Tagessätze | Entzug, Sperrfrist 10–14 Monate | 3 |
| 2,0 – 2,99 ‰ | 60–90 Tagessätze | Entzug, Sperrfrist 12–18 Monate | 3 |
| Mit Unfall (§ 315c StGB) | 60–120 TS / Freiheitsstrafe möglich | Entzug, Sperrfrist meist 12–18 Monate | 3 |
Promille-Strafe für Ersttäter: 1,1, 1,2, 1,3, 1,4, 1,5, 1,6, 2,0 im Vergleich
| Promille | Einstufung | Ersttäter in der Regel | MPU? |
|---|---|---|---|
| 0,5 – 1,09 | Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), ohne Ausfallerscheinungen | 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte | Nein, außer bei Wiederholung |
| 1,1 | Straftat: absolute Fahruntüchtigkeit beginnt hier (§ 316 StGB) | Geldstrafe um 30 Tagessätze, Sperrfrist 6–9 Monate, 3 Punkte | Meist nein; in Bayern und Baden-Württemberg auch ohne Ausfallerscheinungen möglich |
| 1,2 | Straftat (§ 316 StGB), unteres Drittel der Ersttäter-Skala | Geldstrafe um 30 Tagessätze, Sperrfrist 6–9 Monate, 3 Punkte | Meist nein |
| 1,3 | Straftat (§ 316 StGB), Mitte der Skala unter 1,6 | Geldstrafe um 30 Tagessätze, Sperrfrist 7–10 Monate, 3 Punkte | Meist nein |
| 1,4 | Straftat (§ 316 StGB), oberer Bereich unter der MPU-Grenze | Geldstrafe 30–35 Tagessätze, Sperrfrist 9–11 Monate, 3 Punkte | Je nach Behörde; ohne Ausfallerscheinungen wahrscheinlich |
| 1,5 | Straftat (§ 316 StGB), ein Zehntel unter der MPU-Pflichtgrenze | Geldstrafe 30–40 Tagessätze, Sperrfrist 9–12 Monate, 3 Punkte | Oft ja |
| 1,6 – 1,99 | Straftat (§ 316 StGB) | Geldstrafe 40–70 Tagessätze, Sperrfrist 10–14 Monate, 3 Punkte | Ja, bundesweit Pflicht (§ 13 FeV) |
| ab 2,0 | Straftat (§ 316 StGB) | Geldstrafe 60–90 Tagessätze, Sperrfrist 12–18 Monate, 3 Punkte | Ja, Pflicht – häufig mit Abstinenznachweis über 12 Monate |
| ab 0,3 mit Unfall | Straftat: Gefährdung (§ 315c StGB), relative Fahruntüchtigkeit | Geldstrafe höher als bei § 316, Sperrfrist ab 9 Monaten, Regress der Versicherung bis 5.000 € | Ab 1,6 Pflicht, darunter je nach Umständen |
So sieht der Regelfall für Ersttäter ohne Unfall und ohne Vorbelastung aus. Für 1,7 und 1,8 Promille gibt es eigene Seiten.
Welche Strafe droht bei 1,1 Promille als Ersttäter?
Ab 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig, die Fahrt ist eine Straftat nach § 316 StGB. Üblich sind eine Geldstrafe um 30 Tagessätze, eine Sperrfrist von 6 bis 9 Monaten und drei Punkte. Eine MPU kommt nicht automatisch.
Welche Strafe droht bei 1,2 Promille als Ersttäter?
Meist bleibt es bei einer Geldstrafe um 30 Tagessätze, 6 bis 9 Monaten Sperrfrist und drei Punkten. Die MPU droht vor allem dann, wenn du trotz 1,2 Promille keine Ausfallerscheinungen hattest, denn das spricht für Gewöhnung an Alkohol.
Welche Strafe droht bei 1,3 Promille als Ersttäter?
Für 1,3 Promille setzen Gerichte bei Ersttätern meist eine Geldstrafe um 30 Tagessätze und eine Sperrfrist von 7 bis 10 Monaten fest, dazu kommen drei Punkte. Eine MPU ist möglich, aber nicht die Regel.
Welche Strafe droht bei 1,4 Promille als Ersttäter?
Geldstrafe 30 bis 35 Tagessätze, Sperrfrist 9 bis 11 Monate, drei Punkte. Ob die MPU kommt, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Ohne Ausfallerscheinungen ist sie bei diesem Wert wahrscheinlich.
Welche Strafe droht bei 1,5 Promille als Ersttäter?
Knapp unter der MPU-Pflicht ab 1,6 Promille sind 30 bis 40 Tagessätze, eine Sperrfrist von 9 bis 12 Monaten und drei Punkte üblich. Die MPU ordnet die Behörde hier oft an, vor allem wenn du keine Ausfallerscheinungen hattest.
Welche Strafe droht bei 1,6 Promille als Ersttäter?
Ab 1,6 Promille muss die Fahrerlaubnisbehörde die MPU anordnen, bundesweit und ohne Ermessen (§ 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV). Strafrechtlich sind eine Geldstrafe von meist 40 bis 70 Tagessätzen, eine Sperrfrist von 10 bis 14 Monaten und drei Punkte üblich.
Welche Strafe droht bei 1,9 Promille als Ersttäter?
1,9 Promille liegen deutlich über der MPU-Grenze von 1,6 Promille. Es folgen Strafe, Entzug, drei Punkte und in jedem Fall die MPU. Die Geldstrafe liegt meist zwischen 40 und 70 Tagessätzen, eher am oberen Ende, die Sperrfrist bei 10 bis 14 Monaten. Weil die Gutachter bei diesem Wert von Gewöhnung an Alkohol ausgehen, sind zwölf Monate Abstinenznachweis realistisch. Deshalb bestimmt vor allem der Start der Nachweise, wann du den Führerschein zurückbekommst.
Welche Strafe droht bei 2,0 Promille als Ersttäter?
Gerichte werten diesen Bereich häufig als Zeichen erheblicher Alkoholgewöhnung. Üblich sind eine Geldstrafe von 60 bis 90 Tagessätzen und eine Sperrfrist von 12 bis 18 Monaten, dazu drei Punkte. Die MPU ist Pflicht, meist mit Abstinenznachweis über zwölf Monate.
Spannen aus der Rechtsprechung für Ersttäter ohne Vorbelastung; Gerichte entscheiden nach dem Einzelfall. Wiederholungstäter: höhere Tagessätze, Sperrfrist ab 12 Monaten, MPU in jedem Fall.
Ab 1,6 Promille ist die MPU gesetzt – unabhängig davon, ob du Ersttäter bist. Der Grund steht in der Akte selbst: Wer so viel trinkt und noch fährt, hat eine Toleranz aufgebaut, die ein Gelegenheitstrinker nicht hat. Genau das ist die Frage, die der Gutachter klären soll.
Ersttäter: Trunkenheitsfahrt mit Unfall
Mit Unfall wird aus der Trunkenheitsfahrt in der Regel eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB, wenn dabei andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden. Das geht schon ab 0,3 Promille, wenn der Unfall auf alkoholbedingte Fahrfehler zurückgeht.
Die Geldstrafe fällt höher aus als ohne Unfall, die Sperrfrist ist länger, und die Kfz-Haftpflicht kann bis zu 5.000 € von dir zurückfordern. Sind Menschen verletzt, kommt ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung dazu, dann ist auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung möglich. Unter 1,6 Promille reicht ein Unfall allein meist nicht für eine MPU. Die Behörde braucht weitere Hinweise auf Alkoholmissbrauch, etwa fehlende Ausfallerscheinungen trotz hohen Werts.
Alle Werte auch für Wiederholungstäter, Probezeit, Unfall und Fahrrad: Promille-Strafen-Tabelle.
Führerscheinentzug: Das musst du wissen
Ab einer BAK von 1,1 ‰ ordnet das Gericht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis an – das ist deutlich gravierender als ein Fahrverbot. Beim Fahrverbot bekommst du den Führerschein automatisch zurück. Nach einem Entzug musst du die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen.
Die vorläufige Sicherstellung deines Führerscheins wird auf die Sperrfrist angerechnet. Wenn du also am Tag der Tat den Führerschein abgeben musstest und das Gericht 12 Monate Sperre festlegt, zählt die Zeit seit dem Entzug bereits mit. Mehr dazu findest du im Artikel Führerscheinentzug & MPU.
Muss ich als Ersttäter zur MPU?
Die Frage nach der MPU wegen Alkohol ist für die meisten Betroffenen die drängendste. Die kurze Antwort: Es kommt auf den Promillewert und die Begleitumstände an.
Ab 1,6 ‰ BAK → MPU ist Pflicht
Laut § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV ordnet die Führerscheinstelle bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 ‰ zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Ohne positives Gutachten erhältst du keinen neuen Führerschein.
1,1 – 1,59 ‰ → MPU möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 klargestellt: Bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt unter 1,6 ‰ darf die Behörde nicht allein deshalb eine MPU verlangen. Allerdings hat das BVerwG 2021 nachgeschärft: Wenn du bei 1,1+ ‰ keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast, deutet das auf eine hohe Alkoholgewöhnung hin – und kann als „sonstige Tatsache" die MPU-Anordnung begründen. In der Praxis wird es regional unterschiedlich gehandhabt (Bayern und Berlin ordnen früher an als z. B. NRW).
Unter 1,1 ‰ → MPU unwahrscheinlich
Bei einer reinen Ordnungswidrigkeit (0,5–1,09 ‰ ohne Ausfallerscheinungen) wird beim ersten Verstoß in der Regel keine MPU verlangt. Es bleibt bei Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot. Kam es allerdings zu einem Unfall, können dennoch Eignungszweifel begründet werden.
Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?
Wenn eine MPU ansteht, musst du dich zwischen zwei Wegen entscheiden: vollständige Abstinenz oder kontrolliertes Trinken (KT). Beide Optionen können zum positiven Gutachten führen – die richtige Wahl hängt von deiner persönlichen Situation ab.
| Kriterium | Kontrolliertes Trinken | Abstinenz |
|---|---|---|
| Geeignet bei | Ersttäter, BAK bis ca. 2,0 ‰, kein Kontrollverlust, kein Filmriss | BAK über 2,0 ‰, Unfall, Hinweise auf Abhängigkeit, Filmriss |
| Nachweis | Trinktagebuch, unauffällige Leberwerte | Abstinenznachweise (6–15 Monate), Haaranalyse oder Urin-Screenings |
| Vorteil | Alltagsnäher, leichter umzusetzen | Sicherere MPU-Prognose, klares Signal an Gutachter |
| Risiko | Gutachter kann Abstinenz verlangen, wenn Darstellung nicht überzeugt | Höherer Aufwand, längere Nachweisdauer, höhere Kosten |
Viele Ersttäter in Communities berichten, dass sie zunächst auf kontrolliertes Trinken hofften, sich dann aber freiwillig für Abstinenz entschieden – und überrascht waren, wie positiv sich das auf Energie, Schlaf und Stressresistenz auswirkte. Mehr zu den relevanten Laborwerten (CDT, EtG, Leberwerte) erfährst du im verlinkten Ratgeber.
Dein 5-Schritte-Plan nach der Trunkenheitsfahrt
Die Wochen nach der Tat fühlen sich chaotisch an. Damit du nichts übersiehst, hier der konkrete Fahrplan:
Ist es gerade erst passiert? Was in der Nacht und den ersten Tagen wichtig ist, von der Blutprobe bis zum Strafbefehl, steht bei Mit Alkohol am Steuer erwischt: Was jetzt?
Schweigen und Anwalt einschalten
Mache keine Aussage bei der Polizei – weder vor Ort noch bei einer späteren Vorladung. Du hast das Recht zu schweigen und das darf dir nicht negativ ausgelegt werden. Kontaktiere innerhalb der ersten Tage einen Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht. Er kann die Ermittlungsakte einsehen und eine Strategie entwickeln.
Strafverfahren sauber nutzen
Dein Anwalt wird auf eine möglichst niedrige Geldstrafe und eine kurze Sperrfrist hinarbeiten. Eigene Maßnahmen wie eine verkehrspsychologische Beratung können die Sperrfrist um mehrere Monate verkürzen. Bei einem Strafbefehl hast du 14 Tage Zeit für einen Einspruch.
MPU-Pflicht prüfen
Kläre so früh wie möglich, ob die Führerscheinstelle eine MPU verlangen wird. Faktoren: Promillewert, Ausfallerscheinungen, Unfall, Einträge in der Führerscheinakte und das Bundesland. Unser Artikel Ab wann MPU wegen Alkohol? gibt dir eine erste Einschätzung.
Vorbereitung starten (MPU oder direkte Wiedererteilung)
Bei drohender MPU: Beginne frühzeitig mit Abstinenznachweisen (bei Abstinenz-Weg) oder dem Trinktagebuch (bei KT). Investiere in eine solide MPU-Vorbereitung – die Durchfallquote lag 2025 laut BASt bei rund 38 %. Ohne MPU: Bereite die Unterlagen für die Wiedererteilung vor (Antrag, Passfoto, ggf. Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis).
Führerschein zurückbekommen
Nach Ablauf der Sperrfrist und – falls nötig – einem positiven MPU-Gutachten stellst du den Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle. Plane ca. 4–8 Wochen Bearbeitungszeit ein.
Was kostet dich eine Trunkenheitsfahrt als Ersttäter insgesamt?
Neben der Geldstrafe fallen zahlreiche weitere Kosten an. Hier eine realistische Gesamtrechnung für den häufigsten Fall (Ersttäter, ca. 1,3 ‰, mit MPU):
Dazu kommen indirekte Kosten: Taxi- und ÖPNV-Ausgaben während der Sperrfrist, möglicher Verdienstausfall bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein und höhere Kfz-Versicherungsprämien nach der Wiedererteilung.
Ab wann muss ich die Promille-Strafe bezahlen? Und geht das in Raten?
Zahlen musst du erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Beim Strafbefehl ist das nach zwei Wochen ohne Einspruch der Fall, beim Urteil nach einer Verhandlung eine Woche nach der Verkündung, wenn keiner Rechtsmittel einlegt. Danach kommt Post von der Staatsanwaltschaft mit dem Betrag und einer Frist.
Der Betrag ist die Zahl der Tagessätze mal dem Tagessatz, und der Tagessatz liegt ungefähr bei einem Dreißigstel deines Monatsnettos. Bei 1.800 Euro netto sind das 60 Euro, bei 30 Tagessätzen also 1.800 Euro. Dazu kommen die Verfahrenskosten für Blutprobe, Labor und Gericht, meistens 300 bis 600 Euro.
Raten sind kein Problem. Schreib der Staatsanwaltschaft, wie viel du im Monat zahlen kannst, und leg einen Einkommensnachweis bei. Das wird fast immer genehmigt. Wer gar nicht zahlen kann, sollte gemeinnützige Arbeit beantragen. Wer einfach nichts tut, riskiert Ersatzfreiheitsstrafe, einen Tag für je zwei Tagessätze.
Ins normale Führungszeugnis kommt das übrigens nicht, solange es bei höchstens 90 Tagessätzen bleibt und sonst nichts eingetragen ist. Das trifft auf fast alle Ersttäter zu.
Was ist, wenn es nicht das erste Mal war?
Dann bist du kein Ersttäter mehr, auch wenn es beim ersten Mal „nur“ eine Ordnungswidrigkeit mit 0,5 Promille war. Beim zweiten Mal ohne Ausfallerscheinungen zwischen 0,5 und 1,09 Promille kostet es 1.000 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot, beim dritten Mal 1.500 Euro.
Ist es eine Straftat, also ab 1,1 Promille oder mit Ausfallerscheinungen, steigen die Tagessätze deutlich, und die Sperrfrist liegt meistens bei zwölf Monaten oder mehr. Bei mehreren Vortaten ist auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung drin.
Die MPU kommt beim zweiten Alkoholverstoß immer (§ 13 Satz 1 Nr. 2 b FeV), auch wenn es beide Male nur eine Ordnungswidrigkeit war. Schon eine zweite Fahrt mit 0,58 Promille reicht, solange die erste noch nicht getilgt ist. Der Gutachter fragt dann genau nach, warum die erste Strafe nichts geändert hat. Eine Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten zählt dafür fünf Jahre, eine Straftat mit Entzug zehn Jahre ab der Neuerteilung.
Welche MPU-Fragen erwarten dich als Ersttäter?
Das psychologische Gespräch ist das Herzstück der MPU. Der Gutachter will keine auswendig gelernten Antworten – sondern echte Einsicht und Veränderungsbereitschaft. Typische Fragenbereiche für Alkohol-Ersttäter:
Zum Tattag
„Beschreib den Tag der Trunkenheitsfahrt: Wo, wann und mit wem hast du getrunken? Wie viel? Warum bist du gefahren? Hattest du das Gefühl, noch fahrtüchtig zu sein?" – Der Gutachter gleicht deine Schilderung mit dem Promillewert ab. Ehrlichkeit ist entscheidend; Bagatellisieren fällt sofort auf.
Zur Trinkhistorie
„Wann hattest du den ersten Kontakt mit Alkohol? Wie hat sich dein Konsum entwickelt? Was waren deine Motive fürs Trinken – Spaß, Stress, Gruppendruck?" – Die Trinkmenge muss zum festgestellten Promillewert passen. Wer 1,8 ‰ hatte und behauptet, „nur zwei Bier" getrunken zu haben, verliert Glaubwürdigkeit. Mehr zu typischen MPU-Fragen bei Alkohol findest du in unserem ausführlichen Ratgeber.
Zu Einsicht & Veränderung
„Was hast du durch den Vorfall gelernt? Was hast du konkret verändert? Trinkst du noch Alkohol – und wenn ja, wie?" – Hier entscheidet sich die MPU. Der Gutachter will eine nachvollziehbare Entwicklung sehen: vom Schock über die Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten bis hin zu stabilen, neuen Gewohnheiten.
Zur Rückfallprävention
„Wie stellst du sicher, dass es nicht wieder passiert? Wie gehst du mit Situationen um, in denen andere trinken? Kannst du dir einen Rückfall vorstellen?" – Zeige konkrete Strategien: konsequente Trennung von Trinken und Fahren, Alternativpläne (Taxi, Öffis, Fahrdienst), Unterstützung aus deinem Umfeld.
Tipp: Schau dir auch die Tricks der MPU-Psychologen und die typischen Fangfragen an, um dich gut vorbereitet vorzubereiten.
Aus der Praxis
Beim ersten Mal ist mehr möglich, als die meisten glauben; beim zweiten Mal weniger, als viele hoffen. Ausschlaggebend ist die Einstufung in der Akte.
Die häufigsten Fehler nach der Trunkenheitsfahrt
In Foren und Communities berichten Betroffene immer wieder von vermeidbaren Fehlern, die das Verfahren unnötig verschlechtert haben:
Fehler 1: Aussage bei der Polizei machen
Viele Betroffene sind nervös und reden zu viel. Jedes Wort kann gegen dich verwendet werden – besonders Aussagen über die Trinkmenge oder den Trinkbeginn. Nutze dein Schweigerecht.
Fehler 2: Den Kopf in den Sand stecken
Abwarten und hoffen, dass es schon nicht so schlimm wird, ist die schlechteste Strategie. Wer sich zu spät um den Strafbefehl, die Sperrfristverkürzung oder die MPU-Vorbereitung kümmert, wartet unnötig lange auf seinen Führerschein.
Fehler 3: MPU ohne Vorbereitung versuchen
Die Durchfallquote ohne Vorbereitung ist hoch. Wer durchfällt, muss mindestens 6 Monate warten, bevor er die MPU wiederholen kann – plus erneute Kosten von ca. 500–750 €. Eine gute Vorbereitung ist die beste Investition.
Fehler 4: Beim Gutachter beschönigen
Der Psychologe ist darauf trainiert, Inkonsistenzen zu erkennen. Wer die Trinkmenge herunterspielt oder oberflächliche Einsicht zeigt, fällt durch. Ehrlichkeit und echte Selbstreflexion sind der Ansatzpunkt zum Bestehen beim ersten Versuch.
Sonderfälle: E-Scooter, Fahrrad und Probezeit
Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Es gelten dieselben Promillegrenzen und Rechtsfolgen wie beim Auto: Ab 1,1 ‰ drohen Strafverfahren, Führerscheinentzug und MPU. Allerdings behandeln manche Gerichte die E-Scooter-Fahrt milder als eine Autofahrt, weil das Gefährdungspotenzial geringer ist. In einigen Fällen konnte der Führerschein gerettet werden.
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Bei Fahrradfahrern liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 ‰. Es droht kein direktes Fahrverbot, aber: Die Führerscheinstelle wird über die Verurteilung informiert und ordnet in der Regel eine MPU wegen Fahrrad-Trunkenheit an. Ohne positive MPU bekommst du auch den Auto-Führerschein nicht zurück.
Trunkenheitsfahrt in der Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit unterliegen der 0,0-Promille-Grenze. Bereits bei 0,1 ‰ drohen ein Bußgeld, eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar. Bei einer Straftat (ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 ‰) gelten dieselben strafrechtlichen Konsequenzen wie für alle anderen Fahrer.
Wo stehst du gerade wirklich?
Beantworte drei kurze Fragen zu deiner Situation. Danach siehst du sofort deine Ersteinschätzung: dein größtes Risiko und dein wichtigster nächster Schritt.
Kostenlose Ersteinschätzung starten → 3 Minuten, keine Anmeldung vorab, Abmeldung jederzeitFür Ersttäter nach dem BtMG, also bei Drogen, gelten andere Regeln: MPU wegen Drogen.
Häufige Fragen: Ersttäter & Trunkenheitsfahrt
Ab wann muss ich die Promille-Strafe bezahlen?
Kann ich die Strafe für eine Trunkenheitsfahrt in Raten zahlen?
Was droht Wiederholungstätern bei Alkohol am Steuer?
Droht mir als Ersttäter Gefängnis?
Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein zurückbekomme?
Brauche ich als Ersttäter einen Anwalt?
Kann ich den Führerschein ohne MPU zurückbekommen?
Was kostet die MPU insgesamt?
Wird mein Arbeitgeber von der Trunkenheitsfahrt erfahren?
Wie bereite ich mich am besten auf die MPU vor?
Ab wie viel Promille kommt die MPU bei Alkohol?
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MPU Wissen Redaktion
Die Redaktion von MPU Wissen besteht aus Verkehrspsychologen, Juristen und MPU-Beratern. Wir unterstützen Betroffene mit evidenzbasierten Informationen und praxiserprobten Strategien auf dem Weg zurück zum Führerschein.