Alkohol am Steuer als Ersttäter: Strafe, Promille und MPU-Grenze

Lesezeit 11 Min.Aktualisiert 03.11.2026Grundlage: Beurteilungskriterien 5. Auflage 2026
Kurzantwort: Ab 1,1 Promille ist die Fahrt eine Straftat, auch ohne Unfall. Es folgen eine Geldstrafe in Tagessätzen, der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist und drei Punkte. Die MPU ist ab 1,6 Promille Pflicht, ebenso nach wiederholten Alkoholverstößen. Darunter kann die Behörde sie verlangen, etwa wenn du trotz des hohen Werts keine Ausfallerscheinungen hattest. Die Sperrfrist beginnt mit dem rechtskräftigen Urteil. Starten Nachweise und Vorbereitung schon in dieser Zeit, kannst du oft direkt nach Fristende zur MPU. Strafe je Promillewert ↓
Promillegrenzen im Straßenverkehr – Was ab welchem Wert gilt
Ab 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die MPU an.
Inhalt
  1. Was bedeutet „Ersttäter" bei einer Trunkenheitsfahrt?
  2. So geraten Ersttäter in die Trunkenheitsfahrt
  3. Welche Strafen drohen dir als Ersttäter?
  4. Strafe je Promillewert: 1,1 bis 2,0
  5. Trunkenheitsfahrt mit Unfall
  6. Führerscheinentzug: Das musst du wissen
  7. Muss ich als Ersttäter zur MPU?
  8. Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?
  9. Dein 5-Schritte-Plan nach der Trunkenheitsfahrt
  10. Was kostet dich eine Trunkenheitsfahrt als Ersttäter insgesamt?
  11. Wenn es nicht das erste Mal war
  12. Welche MPU-Fragen erwarten dich als Ersttäter?

MPU

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Zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt? Zwischen Strafbefehl, Führerscheinentzug und einer möglichen MPU verlieren viele den Überblick. Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, welche Strafen drohen, ob du zur MPU musst und wie du deine Fahrerlaubnis so schnell wie möglich zurückbekommst.

Als Ersttäter entscheidet die Vorbereitung über Monate und Geld. So läuft die MPU Vorbereitung online Schritt für Schritt.

  1. 1 Schweigen & Anwalt kontaktieren: Keine Aussage bei der Polizei – sofort einen Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten.
  2. 2 Strafverfahren abwarten: Es folgt ein Strafbefehl oder eine Hauptverhandlung – als Ersttäter meist 30–60 Tagessätze Geldstrafe.
  3. 3 Sperrfrist durchstehen: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, die Sperrfrist liegt bei Ersttätern je nach Wert meist zwischen 6 und 18 Monaten.
  4. 4 MPU klären (kostenlose Ersteinschätzung): Ab 1,6 ‰ ist die MPU Pflicht. Unter 1,6 ‰ kann sie trotzdem kommen – frühzeitig prüfen.
  5. 5 Wiedererteilung beantragen: Führerschein neu beantragen – ggf. mit positivem MPU-Gutachten.

Was der ganze Weg bis zum Gutachten kostet – Nachweise, Vorbereitung, Gutachten, Behörde – rechnet der Ratgeber MPU Kosten zusammen.

Was bedeutet „Ersttäter" bei einer Trunkenheitsfahrt?

Als Ersttäter giltst du, wenn du zum ersten Mal strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB auffällst. Ausschlaggebend ist, dass keine einschlägigen Vorstrafen oder Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg vorliegen. Frühere Ordnungswidrigkeiten – etwa ein Bußgeld wegen 0,5 ‰ – können aber in der Führerscheinakte gespeichert sein und bei der Bewertung eine Rolle spielen.

Wie du dich als Ersttäter vorbereitest, steht im Leitfaden zur MPU-Vorbereitung.

Die gute Nachricht: Gerichte berücksichtigen den Ersttäter-Status als wesentlichen strafmildernden Faktor. Du hast deutlich bessere Chancen auf ein mildes Urteil als ein Wiederholungstäter.

Gut zu wissen: Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat – kein Kavaliersdelikt. Bereits ab 0,3 ‰ kann § 316 StGB greifen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – dann ist eine Verurteilung praktisch unausweichlich.

So geraten Ersttäter in die Trunkenheitsfahrt

Die wenigsten Ersttäter haben ein echtes Alkoholproblem. Typische Szenarien, die zu einer ersten Trunkenheitsfahrt führen:

Klassiker

Feier am Vorabend

Party, Geburtstag oder Firmenevent – am nächsten Morgen wird der Restalkohol unterschätzt und trotzdem gefahren.

Unterschätzt

Restalkohol am Morgen

Wer um 3 Uhr nachts aufhört zu trinken, kann um 8 Uhr morgens noch 1,0 ‰ oder mehr im Blut haben. Der Körper baut nur ca. 0,1–0,15 ‰ pro Stunde ab.

Spontan

„Nur kurz umparken"

Auch eine Fahrt von 50 Metern auf dem Parkplatz ist Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr – und damit strafbar.

E-Mobilität

E-Scooter nach dem Ausgehen

E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto – inklusive Führerscheinentzug und MPU.

Welche Strafen drohen dir als Ersttäter?

Die Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt bewegen sich auf drei Ebenen: Geldstrafe, Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg. Die Höhe hängt stark vom gemessenen Promillewert und den Begleitumständen ab.

Promillewert (BAK) Geldstrafe (Tagessätze) Führerschein Punkte
0,5 – 1,09 ‰ (OWi bzw. relat. Fahruntüchtigkeit) 500 € Bußgeld / 20–35 TS bei Straftat 1 Monat Fahrverbot / ggf. Entzug 2–3
1,1 – 1,59 ‰ Häufigster Fall 30–45 Tagessätze Entzug, Sperrfrist 6–12 Monate 3
1,6 – 1,99 ‰ 40–70 Tagessätze Entzug, Sperrfrist 10–14 Monate 3
2,0 – 2,99 ‰ 60–90 Tagessätze Entzug, Sperrfrist 12–18 Monate 3
Mit Unfall (§ 315c StGB) 60–120 TS / Freiheitsstrafe möglich Entzug, Sperrfrist meist 12–18 Monate 3
Tagessatz-Rechnung: Ein Tagessatz = 1/30 deines monatlichen Nettoeinkommens (nach Abzug besonderer Belastungen wie Unterhalt). Beispiel: 3.000 € netto → 1 Tagessatz = 100 € → 40 Tagessätze = 4.000 € Geldstrafe.

Promille-Strafe für Ersttäter: 1,1, 1,2, 1,3, 1,4, 1,5, 1,6, 2,0 im Vergleich

PromilleEinstufungErsttäter in der RegelMPU?
0,5 – 1,09Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG), ohne Ausfallerscheinungen500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 PunkteNein, außer bei Wiederholung
1,1Straftat: absolute Fahruntüchtigkeit beginnt hier (§ 316 StGB)Geldstrafe um 30 Tagessätze, Sperrfrist 6–9 Monate, 3 PunkteMeist nein; in Bayern und Baden-Württemberg auch ohne Ausfallerscheinungen möglich
1,2Straftat (§ 316 StGB), unteres Drittel der Ersttäter-SkalaGeldstrafe um 30 Tagessätze, Sperrfrist 6–9 Monate, 3 PunkteMeist nein
1,3Straftat (§ 316 StGB), Mitte der Skala unter 1,6Geldstrafe um 30 Tagessätze, Sperrfrist 7–10 Monate, 3 PunkteMeist nein
1,4Straftat (§ 316 StGB), oberer Bereich unter der MPU-GrenzeGeldstrafe 30–35 Tagessätze, Sperrfrist 9–11 Monate, 3 PunkteJe nach Behörde; ohne Ausfallerscheinungen wahrscheinlich
1,5Straftat (§ 316 StGB), ein Zehntel unter der MPU-PflichtgrenzeGeldstrafe 30–40 Tagessätze, Sperrfrist 9–12 Monate, 3 PunkteOft ja
1,6 – 1,99Straftat (§ 316 StGB)Geldstrafe 40–70 Tagessätze, Sperrfrist 10–14 Monate, 3 PunkteJa, bundesweit Pflicht (§ 13 FeV)
ab 2,0Straftat (§ 316 StGB)Geldstrafe 60–90 Tagessätze, Sperrfrist 12–18 Monate, 3 PunkteJa, Pflicht – häufig mit Abstinenznachweis über 12 Monate
ab 0,3 mit UnfallStraftat: Gefährdung (§ 315c StGB), relative FahruntüchtigkeitGeldstrafe höher als bei § 316, Sperrfrist ab 9 Monaten, Regress der Versicherung bis 5.000 €Ab 1,6 Pflicht, darunter je nach Umständen

So sieht der Regelfall für Ersttäter ohne Unfall und ohne Vorbelastung aus. Für 1,7 und 1,8 Promille gibt es eigene Seiten.

Welche Strafe droht bei 1,1 Promille als Ersttäter?

Ab 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig, die Fahrt ist eine Straftat nach § 316 StGB. Üblich sind eine Geldstrafe um 30 Tagessätze, eine Sperrfrist von 6 bis 9 Monaten und drei Punkte. Eine MPU kommt nicht automatisch.

Welche Strafe droht bei 1,2 Promille als Ersttäter?

Meist bleibt es bei einer Geldstrafe um 30 Tagessätze, 6 bis 9 Monaten Sperrfrist und drei Punkten. Die MPU droht vor allem dann, wenn du trotz 1,2 Promille keine Ausfallerscheinungen hattest, denn das spricht für Gewöhnung an Alkohol.

Welche Strafe droht bei 1,3 Promille als Ersttäter?

Für 1,3 Promille setzen Gerichte bei Ersttätern meist eine Geldstrafe um 30 Tagessätze und eine Sperrfrist von 7 bis 10 Monaten fest, dazu kommen drei Punkte. Eine MPU ist möglich, aber nicht die Regel.

Welche Strafe droht bei 1,4 Promille als Ersttäter?

Geldstrafe 30 bis 35 Tagessätze, Sperrfrist 9 bis 11 Monate, drei Punkte. Ob die MPU kommt, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Ohne Ausfallerscheinungen ist sie bei diesem Wert wahrscheinlich.

Welche Strafe droht bei 1,5 Promille als Ersttäter?

Knapp unter der MPU-Pflicht ab 1,6 Promille sind 30 bis 40 Tagessätze, eine Sperrfrist von 9 bis 12 Monaten und drei Punkte üblich. Die MPU ordnet die Behörde hier oft an, vor allem wenn du keine Ausfallerscheinungen hattest.

Welche Strafe droht bei 1,6 Promille als Ersttäter?

Ab 1,6 Promille muss die Fahrerlaubnisbehörde die MPU anordnen, bundesweit und ohne Ermessen (§ 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV). Strafrechtlich sind eine Geldstrafe von meist 40 bis 70 Tagessätzen, eine Sperrfrist von 10 bis 14 Monaten und drei Punkte üblich.

Welche Strafe droht bei 1,9 Promille als Ersttäter?

1,9 Promille liegen deutlich über der MPU-Grenze von 1,6 Promille. Es folgen Strafe, Entzug, drei Punkte und in jedem Fall die MPU. Die Geldstrafe liegt meist zwischen 40 und 70 Tagessätzen, eher am oberen Ende, die Sperrfrist bei 10 bis 14 Monaten. Weil die Gutachter bei diesem Wert von Gewöhnung an Alkohol ausgehen, sind zwölf Monate Abstinenznachweis realistisch. Deshalb bestimmt vor allem der Start der Nachweise, wann du den Führerschein zurückbekommst.

Welche Strafe droht bei 2,0 Promille als Ersttäter?

Gerichte werten diesen Bereich häufig als Zeichen erheblicher Alkoholgewöhnung. Üblich sind eine Geldstrafe von 60 bis 90 Tagessätzen und eine Sperrfrist von 12 bis 18 Monaten, dazu drei Punkte. Die MPU ist Pflicht, meist mit Abstinenznachweis über zwölf Monate.

Spannen aus der Rechtsprechung für Ersttäter ohne Vorbelastung; Gerichte entscheiden nach dem Einzelfall. Wiederholungstäter: höhere Tagessätze, Sperrfrist ab 12 Monaten, MPU in jedem Fall.

Ab 1,6 Promille ist die MPU gesetzt – unabhängig davon, ob du Ersttäter bist. Der Grund steht in der Akte selbst: Wer so viel trinkt und noch fährt, hat eine Toleranz aufgebaut, die ein Gelegenheitstrinker nicht hat. Genau das ist die Frage, die der Gutachter klären soll.

Ersttäter: Trunkenheitsfahrt mit Unfall

Mit Unfall wird aus der Trunkenheitsfahrt in der Regel eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB, wenn dabei andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wurden. Das geht schon ab 0,3 Promille, wenn der Unfall auf alkoholbedingte Fahrfehler zurückgeht.

Die Geldstrafe fällt höher aus als ohne Unfall, die Sperrfrist ist länger, und die Kfz-Haftpflicht kann bis zu 5.000 € von dir zurückfordern. Sind Menschen verletzt, kommt ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung dazu, dann ist auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung möglich. Unter 1,6 Promille reicht ein Unfall allein meist nicht für eine MPU. Die Behörde braucht weitere Hinweise auf Alkoholmissbrauch, etwa fehlende Ausfallerscheinungen trotz hohen Werts.

Alle Werte auch für Wiederholungstäter, Probezeit, Unfall und Fahrrad: Promille-Strafen-Tabelle.

Führerscheinentzug: Das musst du wissen

Ab einer BAK von 1,1 ‰ ordnet das Gericht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis an – das ist deutlich gravierender als ein Fahrverbot. Beim Fahrverbot bekommst du den Führerschein automatisch zurück. Nach einem Entzug musst du die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen.

Tag 0 Polizeikontrolle oder Unfall – Führerschein wird vorläufig sichergestellt oder beschlagnahmt.
Woche 1–4 Ermittlungsverfahren beginnt. Polizei schließt Ermittlungen ab und übergibt an Staatsanwaltschaft.
Monat 2–6 Strafbefehl oder Ladung zur Hauptverhandlung. Gericht legt Geldstrafe und Sperrfrist fest.
Monat 9–15 Sperrfrist läuft ab – frühestens jetzt kannst du die Wiedererteilung beantragst.
Nach Sperrfrist Antrag bei der Führerscheinstelle. Bei MPU-Pflicht: erst positives Gutachten, dann Wiedererteilung.

Die vorläufige Sicherstellung deines Führerscheins wird auf die Sperrfrist angerechnet. Wenn du also am Tag der Tat den Führerschein abgeben musstest und das Gericht 12 Monate Sperre festlegt, zählt die Zeit seit dem Entzug bereits mit. Mehr dazu findest du im Artikel Führerscheinentzug & MPU.

Muss ich als Ersttäter zur MPU?

Die Frage nach der MPU wegen Alkohol ist für die meisten Betroffenen die drängendste. Die kurze Antwort: Es kommt auf den Promillewert und die Begleitumstände an.

A

Ab 1,6 ‰ BAK → MPU ist Pflicht

Laut § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV ordnet die Führerscheinstelle bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 ‰ zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Ohne positives Gutachten erhältst du keinen neuen Führerschein.

B

1,1 – 1,59 ‰ → MPU möglich

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 klargestellt: Bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt unter 1,6 ‰ darf die Behörde nicht allein deshalb eine MPU verlangen. Allerdings hat das BVerwG 2021 nachgeschärft: Wenn du bei 1,1+ ‰ keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast, deutet das auf eine hohe Alkoholgewöhnung hin – und kann als „sonstige Tatsache" die MPU-Anordnung begründen. In der Praxis wird es regional unterschiedlich gehandhabt (Bayern und Berlin ordnen früher an als z. B. NRW).

C

Unter 1,1 ‰ → MPU unwahrscheinlich

Bei einer reinen Ordnungswidrigkeit (0,5–1,09 ‰ ohne Ausfallerscheinungen) wird beim ersten Verstoß in der Regel keine MPU verlangt. Es bleibt bei Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot. Kam es allerdings zu einem Unfall, können dennoch Eignungszweifel begründet werden.

Praxis-Tipp: Warte nicht ab, ob die Führerscheinstelle eine MPU anordnet. Informiere dich frühzeitig über die MPU-Wahrscheinlichkeit in deinem Fall und beginne mit der Vorbereitung, bevor die Sperrfrist abgelaufen ist.

Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?

Wenn eine MPU ansteht, musst du dich zwischen zwei Wegen entscheiden: vollständige Abstinenz oder kontrolliertes Trinken (KT). Beide Optionen können zum positiven Gutachten führen – die richtige Wahl hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Kriterium Kontrolliertes Trinken Abstinenz
Geeignet bei Ersttäter, BAK bis ca. 2,0 ‰, kein Kontrollverlust, kein Filmriss BAK über 2,0 ‰, Unfall, Hinweise auf Abhängigkeit, Filmriss
Nachweis Trinktagebuch, unauffällige Leberwerte Abstinenznachweise (6–15 Monate), Haaranalyse oder Urin-Screenings
Vorteil Alltagsnäher, leichter umzusetzen Sicherere MPU-Prognose, klares Signal an Gutachter
Risiko Gutachter kann Abstinenz verlangen, wenn Darstellung nicht überzeugt Höherer Aufwand, längere Nachweisdauer, höhere Kosten

Viele Ersttäter in Communities berichten, dass sie zunächst auf kontrolliertes Trinken hofften, sich dann aber freiwillig für Abstinenz entschieden – und überrascht waren, wie positiv sich das auf Energie, Schlaf und Stressresistenz auswirkte. Mehr zu den relevanten Laborwerten (CDT, EtG, Leberwerte) erfährst du im verlinkten Ratgeber.

Dein 5-Schritte-Plan nach der Trunkenheitsfahrt

Die Wochen nach der Tat fühlen sich chaotisch an. Damit du nichts übersiehst, hier der konkrete Fahrplan:

Ist es gerade erst passiert? Was in der Nacht und den ersten Tagen wichtig ist, von der Blutprobe bis zum Strafbefehl, steht bei Mit Alkohol am Steuer erwischt: Was jetzt?

1

Schweigen und Anwalt einschalten

Mache keine Aussage bei der Polizei – weder vor Ort noch bei einer späteren Vorladung. Du hast das Recht zu schweigen und das darf dir nicht negativ ausgelegt werden. Kontaktiere innerhalb der ersten Tage einen Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht. Er kann die Ermittlungsakte einsehen und eine Strategie entwickeln.

2

Strafverfahren sauber nutzen

Dein Anwalt wird auf eine möglichst niedrige Geldstrafe und eine kurze Sperrfrist hinarbeiten. Eigene Maßnahmen wie eine verkehrspsychologische Beratung können die Sperrfrist um mehrere Monate verkürzen. Bei einem Strafbefehl hast du 14 Tage Zeit für einen Einspruch.

3

MPU-Pflicht prüfen

Kläre so früh wie möglich, ob die Führerscheinstelle eine MPU verlangen wird. Faktoren: Promillewert, Ausfallerscheinungen, Unfall, Einträge in der Führerscheinakte und das Bundesland. Unser Artikel Ab wann MPU wegen Alkohol? gibt dir eine erste Einschätzung.

4

Vorbereitung starten (MPU oder direkte Wiedererteilung)

Bei drohender MPU: Beginne frühzeitig mit Abstinenznachweisen (bei Abstinenz-Weg) oder dem Trinktagebuch (bei KT). Investiere in eine solide MPU-Vorbereitung – die Durchfallquote lag 2025 laut BASt bei rund 38 %. Ohne MPU: Bereite die Unterlagen für die Wiedererteilung vor (Antrag, Passfoto, ggf. Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis).

5

Führerschein zurückbekommen

Nach Ablauf der Sperrfrist und – falls nötig – einem positiven MPU-Gutachten stellst du den Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle. Plane ca. 4–8 Wochen Bearbeitungszeit ein.

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Was kostet dich eine Trunkenheitsfahrt als Ersttäter insgesamt?

Neben der Geldstrafe fallen zahlreiche weitere Kosten an. Hier eine realistische Gesamtrechnung für den häufigsten Fall (Ersttäter, ca. 1,3 ‰, mit MPU):

Geldstrafe 1.500–4.000 € (abhängig von Einkommen und Tagessätzen)
Anwaltskosten 1.000–3.000 € (je nach Aufwand und Verfahrensart)
Gerichtskosten 200–500 €
MPU-Gebühr 400–750 € (Details zu MPU-Kosten)
MPU-Vorbereitung 250–2.500 € (Kosten & Vergleich)
Abstinenznachweise 300–700 € (Haaranalysen / Urin-Screenings über mehrere Monate)
Neuerteilung ca. 200 € (Verwaltungsgebühr Führerscheinstelle)
Gesamtkosten ca. 4.000–11.500 €

Dazu kommen indirekte Kosten: Taxi- und ÖPNV-Ausgaben während der Sperrfrist, möglicher Verdienstausfall bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein und höhere Kfz-Versicherungsprämien nach der Wiedererteilung.

Ab wann muss ich die Promille-Strafe bezahlen? Und geht das in Raten?

Zahlen musst du erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Beim Strafbefehl ist das nach zwei Wochen ohne Einspruch der Fall, beim Urteil nach einer Verhandlung eine Woche nach der Verkündung, wenn keiner Rechtsmittel einlegt. Danach kommt Post von der Staatsanwaltschaft mit dem Betrag und einer Frist.

Der Betrag ist die Zahl der Tagessätze mal dem Tagessatz, und der Tagessatz liegt ungefähr bei einem Dreißigstel deines Monatsnettos. Bei 1.800 Euro netto sind das 60 Euro, bei 30 Tagessätzen also 1.800 Euro. Dazu kommen die Verfahrenskosten für Blutprobe, Labor und Gericht, meistens 300 bis 600 Euro.

Raten sind kein Problem. Schreib der Staatsanwaltschaft, wie viel du im Monat zahlen kannst, und leg einen Einkommensnachweis bei. Das wird fast immer genehmigt. Wer gar nicht zahlen kann, sollte gemeinnützige Arbeit beantragen. Wer einfach nichts tut, riskiert Ersatzfreiheitsstrafe, einen Tag für je zwei Tagessätze.

Ins normale Führungszeugnis kommt das übrigens nicht, solange es bei höchstens 90 Tagessätzen bleibt und sonst nichts eingetragen ist. Das trifft auf fast alle Ersttäter zu.

Was ist, wenn es nicht das erste Mal war?

Dann bist du kein Ersttäter mehr, auch wenn es beim ersten Mal „nur“ eine Ordnungswidrigkeit mit 0,5 Promille war. Beim zweiten Mal ohne Ausfallerscheinungen zwischen 0,5 und 1,09 Promille kostet es 1.000 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot, beim dritten Mal 1.500 Euro.

Ist es eine Straftat, also ab 1,1 Promille oder mit Ausfallerscheinungen, steigen die Tagessätze deutlich, und die Sperrfrist liegt meistens bei zwölf Monaten oder mehr. Bei mehreren Vortaten ist auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung drin.

Die MPU kommt beim zweiten Alkoholverstoß immer (§ 13 Satz 1 Nr. 2 b FeV), auch wenn es beide Male nur eine Ordnungswidrigkeit war. Schon eine zweite Fahrt mit 0,58 Promille reicht, solange die erste noch nicht getilgt ist. Der Gutachter fragt dann genau nach, warum die erste Strafe nichts geändert hat. Eine Ordnungswidrigkeit mit zwei Punkten zählt dafür fünf Jahre, eine Straftat mit Entzug zehn Jahre ab der Neuerteilung.

Welche MPU-Fragen erwarten dich als Ersttäter?

Das psychologische Gespräch ist das Herzstück der MPU. Der Gutachter will keine auswendig gelernten Antworten – sondern echte Einsicht und Veränderungsbereitschaft. Typische Fragenbereiche für Alkohol-Ersttäter:

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Zum Tattag

„Beschreib den Tag der Trunkenheitsfahrt: Wo, wann und mit wem hast du getrunken? Wie viel? Warum bist du gefahren? Hattest du das Gefühl, noch fahrtüchtig zu sein?" – Der Gutachter gleicht deine Schilderung mit dem Promillewert ab. Ehrlichkeit ist entscheidend; Bagatellisieren fällt sofort auf.

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Zur Trinkhistorie

„Wann hattest du den ersten Kontakt mit Alkohol? Wie hat sich dein Konsum entwickelt? Was waren deine Motive fürs Trinken – Spaß, Stress, Gruppendruck?" – Die Trinkmenge muss zum festgestellten Promillewert passen. Wer 1,8 ‰ hatte und behauptet, „nur zwei Bier" getrunken zu haben, verliert Glaubwürdigkeit. Mehr zu typischen MPU-Fragen bei Alkohol findest du in unserem ausführlichen Ratgeber.

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Zu Einsicht & Veränderung

„Was hast du durch den Vorfall gelernt? Was hast du konkret verändert? Trinkst du noch Alkohol – und wenn ja, wie?" – Hier entscheidet sich die MPU. Der Gutachter will eine nachvollziehbare Entwicklung sehen: vom Schock über die Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten bis hin zu stabilen, neuen Gewohnheiten.

🛡️

Zur Rückfallprävention

„Wie stellst du sicher, dass es nicht wieder passiert? Wie gehst du mit Situationen um, in denen andere trinken? Kannst du dir einen Rückfall vorstellen?" – Zeige konkrete Strategien: konsequente Trennung von Trinken und Fahren, Alternativpläne (Taxi, Öffis, Fahrdienst), Unterstützung aus deinem Umfeld.

Tipp: Schau dir auch die Tricks der MPU-Psychologen und die typischen Fangfragen an, um dich gut vorbereitet vorzubereiten.

Aus der Praxis

Beim ersten Mal ist mehr möglich, als die meisten glauben; beim zweiten Mal weniger, als viele hoffen. Ausschlaggebend ist die Einstufung in der Akte.

Die häufigsten Fehler nach der Trunkenheitsfahrt

In Foren und Communities berichten Betroffene immer wieder von vermeidbaren Fehlern, die das Verfahren unnötig verschlechtert haben:

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Fehler 1: Aussage bei der Polizei machen

Viele Betroffene sind nervös und reden zu viel. Jedes Wort kann gegen dich verwendet werden – besonders Aussagen über die Trinkmenge oder den Trinkbeginn. Nutze dein Schweigerecht.

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Fehler 2: Den Kopf in den Sand stecken

Abwarten und hoffen, dass es schon nicht so schlimm wird, ist die schlechteste Strategie. Wer sich zu spät um den Strafbefehl, die Sperrfristverkürzung oder die MPU-Vorbereitung kümmert, wartet unnötig lange auf seinen Führerschein.

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Fehler 3: MPU ohne Vorbereitung versuchen

Die Durchfallquote ohne Vorbereitung ist hoch. Wer durchfällt, muss mindestens 6 Monate warten, bevor er die MPU wiederholen kann – plus erneute Kosten von ca. 500–750 €. Eine gute Vorbereitung ist die beste Investition.

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Fehler 4: Beim Gutachter beschönigen

Der Psychologe ist darauf trainiert, Inkonsistenzen zu erkennen. Wer die Trinkmenge herunterspielt oder oberflächliche Einsicht zeigt, fällt durch. Ehrlichkeit und echte Selbstreflexion sind der Ansatzpunkt zum Bestehen beim ersten Versuch.

Sonderfälle: E-Scooter, Fahrrad und Probezeit

Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Es gelten dieselben Promillegrenzen und Rechtsfolgen wie beim Auto: Ab 1,1 ‰ drohen Strafverfahren, Führerscheinentzug und MPU. Allerdings behandeln manche Gerichte die E-Scooter-Fahrt milder als eine Autofahrt, weil das Gefährdungspotenzial geringer ist. In einigen Fällen konnte der Führerschein gerettet werden.

Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

Bei Fahrradfahrern liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 ‰. Es droht kein direktes Fahrverbot, aber: Die Führerscheinstelle wird über die Verurteilung informiert und ordnet in der Regel eine MPU wegen Fahrrad-Trunkenheit an. Ohne positive MPU bekommst du auch den Auto-Führerschein nicht zurück.

Trunkenheitsfahrt in der Probezeit

Fahranfänger in der Probezeit unterliegen der 0,0-Promille-Grenze. Bereits bei 0,1 ‰ drohen ein Bußgeld, eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar. Bei einer Straftat (ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 ‰) gelten dieselben strafrechtlichen Konsequenzen wie für alle anderen Fahrer.

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Für Ersttäter nach dem BtMG, also bei Drogen, gelten andere Regeln: MPU wegen Drogen.

Häufige Fragen: Ersttäter & Trunkenheitsfahrt

Ab wann muss ich die Promille-Strafe bezahlen?
Erst nach Rechtskraft des Strafbefehls oder Urteils. Dann schickt die Staatsanwaltschaft eine Zahlungsaufforderung mit Frist, meist zwei Wochen.
Kann ich die Strafe für eine Trunkenheitsfahrt in Raten zahlen?
Ja. Ein formloser Antrag an die Staatsanwaltschaft mit Einkommensnachweis reicht. Raten werden in aller Regel bewilligt.
Was droht Wiederholungstätern bei Alkohol am Steuer?
Beim zweiten Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille 1.000 Euro, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte. Bei einer Straftat mit Vorbelastung mehr Tagessätze und meist mindestens 12 Monate Sperre. Die MPU ist bei wiederholten Alkoholverstößen immer Pflicht.
Droht mir als Ersttäter Gefängnis?
In den allermeisten Fällen nicht. Bei Ersttätern ohne Unfall verhängen Gerichte eine Geldstrafe in Tagessätzen. Eine Freiheitsstrafe kommt nur bei sehr hohen Promillewerten, einem schweren Unfall mit Personenschaden oder zusätzlichen Straftaten in Betracht – und wird dann in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.
Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein zurückbekomme?
Für Ersttäter liegt die Sperrfrist meist zwischen 9 und 15 Monaten. Durch eine Sperrfristverkürzung (z. B. durch verkehrspsychologische Beratung) kann sie auf bis zu 6 Monate reduziert werden. Die gesetzliche Mindestdauer beträgt 6 Monate. Danach kommt ggf. die MPU-Vorbereitung und -Durchführung hinzu (weitere 2–6 Monate).
Brauche ich als Ersttäter einen Anwalt?
Ein Fachanwalt kann die Geldstrafe senken, die Sperrfrist verkürzen, eine Verurteilung wegen Vorsatz verhindern und im besten Fall sogar den Führerscheinentzug abwenden. Gerade wenn du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist, ist anwaltliche Vertretung fast immer eine lohnende Investition.
Kann ich den Führerschein ohne MPU zurückbekommen?
Unter 1,6 ‰ BAK als Ersttäter: oft ja – sofern keine zusätzlichen Auffälligkeiten vorliegen. Ab 1,6 ‰: nur nach Ablauf der Verjährungsfrist (10 bzw. 15 Jahre). Alle Infos dazu im Artikel Führerschein zurück ohne MPU.
Was kostet die MPU insgesamt?
Die reine MPU-Gebühr liegt bei 400–750 € (je nach Begutachtungsstelle und Fragestellung). Dazu kommen Kosten für Vorbereitung (250–2.500 €), Abstinenznachweise (300–700 €) und ggf. verkehrspsychologische Beratung. Eine ausführliche Aufstellung findest du unter Was kostet die MPU komplett?
Wird mein Arbeitgeber von der Trunkenheitsfahrt erfahren?
Du hast keine gesetzliche Pflicht, deinen Arbeitgeber über die Verurteilung zu informieren – es sei denn, der Führerschein ist Voraussetzung für deine Tätigkeit (z. B. Berufskraftfahrer, Außendienst). In diesem Fall kann eine verschwiegene Trunkenheitsfahrt ein Kündigungsgrund sein. Sprich im Zweifel mit deinem Anwalt.
Wie bereite ich mich am besten auf die MPU vor?
Die erfolgreichsten Betroffenen kombinieren eine strukturierte Vorbereitung mit ehrlicher Selbstreflexion. Optionen reichen von Onlinekursen über Einzelcoaching bis hin zu Gruppenseminaren. Wichtig ist, dass du dich mit den typischen MPU-Fragen auseinandersetzt und dein Trinkverhalten glaubhaft aufarbeitest.
Ab wie viel Promille kommt die MPU bei Alkohol?
Ab 1,6 Promille ist die MPU bundesweit Pflicht – auch beim ersten Mal, im Auto wie auf dem Fahrrad. In Bayern und Baden-Württemberg kann sie schon ab 1,1 Promille angeordnet werden.

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Die Redaktion von MPU Wissen besteht aus Verkehrspsychologen, Juristen und MPU-Beratern. Wir unterstützen Betroffene mit evidenzbasierten Informationen und praxiserprobten Strategien auf dem Weg zurück zum Führerschein.

Verkehrspsychologie MPU-Beratung Verkehrsrecht § 316 StGB Alkohol & Führerschein

Rechtsgrundlagen und Quellen

Über deinen Einzelfall entscheiden Fahrerlaubnisbehörde und Begutachtungsstelle. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Quellenangaben: Oktober 2026. Verantwortlich: BenAmbros Media GmbH.

Dein nächster Schritt

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Nicht der Ehrlichste besteht. Der Vorbereitete.