Rechtsgrundlagen und Quellen
- § 11 FeV: Eignung und Anordnung von Gutachten
- Anlage 4 FeV: Eignung bei Erkrankungen und Mängeln, auch Alkohol und Drogen
- Anlage 4a FeV: Grundsätze für die Begutachtung
- BASt: Zahl der MPU-Begutachtungen und Ergebnisse 2024
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (BASt) und Beurteilungskriterien: Grundlage, nach der Gutachter die Fahreignung bewerten
Über deinen Einzelfall entscheiden Fahrerlaubnisbehörde und Begutachtungsstelle. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Quellenangaben: Oktober 2026. Verantwortlich: BenAmbros Media GmbH.
