Wann muss man zur MPU? Alle Auslöser – und die Ausnahmen
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Nicht jeder Verstoß führt zur Begutachtung. Diese Seite listet die Fälle, in denen die Führerscheinstelle eine MPU anordnet, mit den Grenzen und den Ausnahmen – für Alkohol, Drogen, Punkte, Straftaten und Medikamente.
MPU
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Die Auslöser auf einen Blick
Die MPU ordnet immer die Führerscheinstelle an, nicht das Gericht. Sie tut das, wenn Tatsachen die Fahreignung in Zweifel ziehen – die Fälle stehen in §§ 11, 13 und 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Das sind die Auslöser, die in der Praxis fast alle Anordnungen ausmachen:
| Anlass | Wann die MPU kommt | Wann nicht |
|---|---|---|
| Alkohol | Ab 1,6 Promille (Auto und Fahrrad); jede Wiederholung ab 0,5 Promille; in Bayern und Baden-Württemberg oft ab 1,1 ohne Ausfallerscheinungen; Hinweise auf Abhängigkeit | Einmalig unter 1,1 Promille ohne weitere Auffälligkeit |
| Harte Drogen | Ein nachgewiesener Konsum von Kokain, Amphetamin, MDMA, Heroin oder anderen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz reicht – auch ohne Fahrt | Praktisch nie; die Behörde geht von fehlender Eignung aus, bis ein Gutachten das Gegenteil belegt |
| Cannabis | Fahrt über dem THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml mit Hinweisen auf regelmäßigen Konsum oder fehlendes Trennvermögen; Mischkonsum mit Alkohol; Wiederholung | Einmaliger Verstoß ohne weitere Anhaltspunkte – seit der Gesetzesänderung 2024 nicht mehr automatisch |
| Punkte | 8 Punkte in Flensburg: Entzug; die Neuerteilung setzt ein positives Gutachten voraus | Bis 7 Punkte: Ermahnung, Verwarnung, Fahreignungsseminar |
| Straftaten | Verkehrsstraftaten mit Aggressionspotenzial (Nötigung, gefährlicher Eingriff, Körperverletzung im Straßenverkehr) und erhebliche Straftaten außerhalb des Verkehrs, wenn sie Rückschlüsse auf die Fahreignung zulassen | Straftaten ohne Bezug zum Fahren |
| Medikamente, Krankheit | Dauermedikation mit Betäubungsmitteln (zum Beispiel Opioide, Benzodiazepine) ohne ärztlichen Beleg; Erkrankungen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können – oft erst ärztliches Gutachten, MPU bei Zweifeln an der Compliance | Verordnete Medikamente mit Nachweis und ohne Auffälligkeit |
| Neuerteilung nach Entzug | Wenn der Entzugsgrund einer der Fälle oben war – die Anordnung kommt mit dem Antrag, nicht mit dem Urteil | Entzug aus Gründen ohne Eignungszweifel |
| Probezeit | Dritter A-Verstoß oder Alkohol-/Drogenfahrt in der Probezeit mit Entzug | Erster und zweiter Verstoß: Aufbauseminar, Beratung |
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Alkohol: 1,6 Promille, Wiederholung, Bayern
Bei einer einzelnen Fahrt unter 1,1 Promille ohne Unfall kommt keine MPU. Ab 1,6 Promille ist sie bundesweit Pflicht, weil der Gesetzgeber ab diesem Wert von einer Alkoholgewöhnung ausgeht, die ein normaler Trinker nicht erreicht. Dazwischen liegt die Grauzone: § 13 FeV erlaubt die Anordnung bei „sonstigen Tatsachen“, und Bayern wie Baden-Württemberg werten fehlende Ausfallerscheinungen bei 1,1 bis 1,59 Promille als solche Tatsache. Zwei Alkoholfahrten – egal wie niedrig – lösen die MPU immer aus. Die Grenzen im Detail: Ab wann MPU bei Alkohol; was danach kommt: MPU wegen Alkohol.
Drogen: einmal reicht
Bei harten Drogen braucht es keine Fahrt. Ein positiver Test bei einer Polizeikontrolle, ein Fund mit Konsumbezug oder ein Geständnis in der Akte genügt – die Behörde nimmt an, dass die Eignung fehlt, und die MPU muss das Gegenteil belegen. Deshalb hängt hier fast alles am Abstinenznachweis: ohne zwölf Monate belegte Abstinenz gibt es kein positives Gutachten. Bei Cannabis ist das seit 2024 anders: Ein einmaliger Verstoß über 3,5 ng/ml führt zu Bußgeld und Fahrverbot, die MPU kommt erst bei Hinweisen auf regelmäßigen Konsum, fehlendes Trennvermögen oder Mischkonsum. Details: MPU wegen Drogen und MPU wegen Cannabis.
Punkte: acht in Flensburg
Das Punktesystem hat drei Stufen: Bei vier bis fünf Punkten die Ermahnung, bei sechs bis sieben die Verwarnung mit Hinweis auf das Fahreignungsseminar, bei acht der Entzug. Die MPU kommt nicht mit dem Entzug, sondern mit dem Antrag auf Neuerteilung – frühestens nach sechs Monaten. Der Gutachter prüft dann nicht Alkohol oder Drogen, sondern warum du dich trotz Ermahnung und Verwarnung nicht an die Regeln gehalten hast, und ob sich daran etwas geändert hat. MPU wegen Punkten erklärt, worauf es dabei ankommt.
Straftaten, Medikamente, Krankheit
Verkehrsstraftaten mit Aggressionspotenzial – Nötigung, Gefährdung anderer, Fahrerflucht mit Personenschaden – führen zur MPU nach § 11 FeV, oft in Kombination mit dem Entzug. Bei Straftaten außerhalb des Verkehrs braucht die Behörde einen Zusammenhang zur Fahreignung, etwa erhebliche Gewaltdelikte. Bei Medikamenten geht es um Betäubungsmittel in Dauertherapie: Wer Opioide oder Benzodiazepine nimmt, muss belegen, dass die Einnahme ärztlich geführt ist und keine Ausfallerscheinungen auftreten – Rezept und Attest reichen oft, bei Zweifeln kommt die MPU. Bei Krankheiten (Epilepsie, Diabetes mit Unterzuckerungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen) ordnet die Behörde zuerst ein ärztliches Gutachten an; die MPU folgt, wenn es um die Einsicht in die Krankheit und den Umgang damit geht.
Wer entscheidet – und wie lange die Vorfälle zählen
Die Anordnung kommt von der Führerscheinstelle deines Wohnorts als Bescheid mit Fragestellung und Frist, in der du eine Begutachtungsstelle nennen musst. Das Gericht spricht die Strafe aus und setzt die Sperrfrist; die Eignung prüft es nicht. Deshalb verjährt die MPU-Pflicht auch nicht mit der Strafe, sondern mit den Tilgungsfristen im Fahreignungsregister: fünf Jahre bei Straftaten ohne Entzug und bei Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten, zehn Jahre bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Solange der Eintrag steht, darf die Behörde ihn verwerten – auch für einen zweiten Anlass Jahre später.
Was passiert, wenn du nicht hingehst
Niemand zwingt dich zur Begutachtung. Wer die Anordnung ignoriert, bekommt keine Strafe, aber die Behörde darf aus der Weigerung auf fehlende Eignung schließen: Der Antrag wird abgelehnt oder die Fahrerlaubnis entzogen. Aussitzen bringt nichts – die Eintragung bleibt bis zur Tilgung, und ein Gutachten braucht es für jeden neuen Antrag. Der bessere Weg: erst die Fragestellung im Bescheid lesen, dann die Nachweise planen, dann den Termin. Wie die MPU abläuft und was sie kostet, steht in den beiden Ratgebern; wo du im Prozess stehst, sagt dir die kostenlose Einschätzung in zwanzig Minuten.
Häufige Fragen
Wann muss man zur MPU wegen Alkohol?
Ab 1,6 Promille bundesweit, bei jeder zweiten Alkoholfahrt ab 0,5 Promille, nach einer Radfahrt ab 1,6 Promille und bei Hinweisen auf Abhängigkeit. In Bayern und Baden-Württemberg häufig schon ab 1,1 Promille, wenn keine Ausfallerscheinungen protokolliert wurden.
Muss man bei einmaligem Drogenkonsum zur MPU?
Bei harten Drogen ja: Ein nachgewiesener Konsum von Kokain, Amphetamin, MDMA oder Heroin reicht, auch ohne Fahrt. Bei Cannabis kommt die MPU seit 2024 erst bei Hinweisen auf regelmäßigen Konsum, fehlendes Trennvermögen, Mischkonsum oder Wiederholung.
Ab wie vielen Punkten kommt die MPU?
Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen; die Neuerteilung setzt ein positives MPU-Gutachten voraus. Bis sieben Punkte gibt es Ermahnung, Verwarnung und das freiwillige Fahreignungsseminar.
Wer ordnet die MPU an?
Die Führerscheinstelle, nicht das Gericht. Sie schickt einen Bescheid mit der Fragestellung und einer Frist, in der du eine Begutachtungsstelle benennen musst. Das Gericht legt nur Strafe und Sperrfrist fest.
Wie lange kann eine alte Tat noch zur MPU führen?
So lange der Eintrag im Fahreignungsregister steht: fünf Jahre bei Straftaten ohne Entzug und Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten, zehn Jahre bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Innerhalb dieser Frist darf die Behörde die Tat auch für einen späteren Anlass verwerten.
Weiterlesen: Ab wann MPU bei Alkohol · MPU wegen Drogen · MPU wegen Punkten · MPU Ablauf
