Alkohol-MPU
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Ich bin Ben. 2015 saß ich selbst in der MPU. Seit über zehn Jahren entwickle ich diese Vorbereitung zusammen mit Betroffenen wie dir weiter – 16 Updates allein 2026.Wann ich dir nicht helfen kann
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Frage 1
Welche MPU steht bei dir an?
Alkohol Drogen oder Cannabis Punkte / Verstöße Medikamente Fahren ohne Führerschein Weiß ich nicht genau★ 4,7 · 137 Bewertungen
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Promille-Strafen-Tabelle 2026: was bei 0,3 bis 2,0 Promille passiert
Inhalt
Ein Wert, zwei Verfahren: Das Gericht legt die Strafe fest, die Führerscheinstelle entscheidet über die MPU. Die Tabelle zeigt beides – nach Promille, für Ersttäter, Wiederholer und Fahranfänger.
Die Promille-Strafen-Tabelle 2026
Die Tabelle zeigt, was in Deutschland bei welchem Wert üblich ist – für Ersttäter, Wiederholungstäter und Fahranfänger. Gerichte entscheiden im Einzelfall, die Spannen kommen aus der Rechtsprechung der letzten Jahre.
| Promille | Einstufung | Ersttäter | Wiederholungstäter | Probezeit / unter 21 | MPU? |
|---|---|---|---|---|---|
| 0,0 – 0,29 | Erlaubt (außer Probezeit und unter 21: 0,0) | – | – | 250 € Bußgeld, 1 Punkt, Probezeit +2 Jahre, Aufbauseminar | Nein |
| 0,3 – 0,49 mit Ausfallerscheinungen oder Unfall | Straftat: relative Fahruntüchtigkeit (§ 316 / § 315c StGB) | Geldstrafe, Entzug, Sperrfrist ab 6 Monaten, 3 Punkte | Höhere Geldstrafe, Sperrfrist ab 12 Monaten | Wie Ersttäter, dazu Probezeit-Folgen | Bei Wiederholung, bei Unfall je nach Behörde |
| 0,5 – 1,09 ohne Ausfallerscheinungen | Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) | 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte | 2. Mal: 1.000 €, 3 Monate; 3. Mal: 1.500 €, 3 Monate; je 2 Punkte | Zusätzlich Aufbauseminar und Probezeitverlängerung | Ab dem zweiten Verstoß üblich (§ 13 FeV) |
| 1,1 – 1,59 | Straftat: absolute Fahruntüchtigkeit (§ 316 StGB) | Geldstrafe 30–60 Tagessätze, Entzug, Sperrfrist 6–12 Monate, 3 Punkte | Geldstrafe ab 60 Tagessätzen, Sperrfrist ab 12 Monaten | Wie Ersttäter; Probezeit läuft nach Neuerteilung weiter | Nicht automatisch; Bayern und Baden-Württemberg oft ab 1,1 ohne Ausfallerscheinungen |
| 1,6 – 1,99 | Straftat (§ 316 StGB) | Geldstrafe 40–70 Tagessätze, Sperrfrist 10–14 Monate, 3 Punkte | Geldstrafe ab 70 Tagessätzen, Sperrfrist 15–24 Monate | Wie Ersttäter | Ja, bundesweit Pflicht (§ 13 FeV) |
| ab 2,0 | Straftat (§ 316 StGB) | Geldstrafe 60–90 Tagessätze, Sperrfrist 12–18 Monate, 3 Punkte | Freiheitsstrafe zur Bewährung möglich, Sperrfrist ab 18 Monaten | Wie Ersttäter | Ja, Pflicht – Abstinenznachweis über 12 Monate üblich |
| Fahrrad ab 1,6 | Straftat (§ 316 StGB), absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Rad | Geldstrafe 20–40 Tagessätze, meist kein Entzug, 3 Punkte | Höhere Geldstrafe | Wie Ersttäter | Ja – die Führerscheinstelle ordnet die MPU auch nach einer Radfahrt an |
Tagessatz = ein Dreißigstel deines Nettomonatseinkommens. 40 Tagessätze bei 2.400 € netto sind 3.200 €. Dazu kommen Gerichtskosten, Anwalt, Neuerteilung und bei MPU-Pflicht das Gutachten – die Summe rechnet der Ratgeber MPU Kosten.
1,1 Promille: die wichtigste Grenze
Ab 1,1 Promille gilt jeder Fahrer als absolut fahruntüchtig – unabhängig davon, ob er die Spur gehalten hat. Die Fahrt ist eine Straftat nach § 316 StGB, auch ohne Unfall, auch ohne Auffälligkeit. Als Ersttäter bekommst du in der Regel eine Geldstrafe von 30 bis 60 Tagessätzen, die Fahrerlaubnis wird entzogen, und das Gericht setzt eine Sperrfrist, in der keine neue erteilt werden darf – üblich sind 9 bis 11 Monate.
Wichtig für den Zeitplan: Die Sperrfrist beginnt mit dem Urteil, nicht mit der Fahrt. Die Zeit der vorläufigen Entziehung wird angerechnet. Den Antrag auf Neuerteilung stellst du drei Monate vor Ablauf – dann prüft die Führerscheinstelle, ob sie eine MPU anordnet. Zwischen 1,1 und 1,59 Promille ist das keine Pflicht, aber in Bayern und Baden-Württemberg fast die Regel, wenn keine Ausfallerscheinungen protokolliert wurden: Wer bei 1,3 Promille noch geradeaus fährt, gilt als alkoholgewöhnt. Ab wann die MPU bei Alkohol kommt, steht im Detail dort.
0,6 und 0,7 Promille: Unfall, Probezeit, Fahranfänger
Unter 1,1 Promille entscheidet, was sonst noch passiert ist. Ohne Ausfallerscheinungen bleibt es ab 0,5 Promille bei der Ordnungswidrigkeit: 500 €, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte – der Führerschein kommt nach dem Monat zurück, ohne MPU. Mit Unfall oder Fahrfehlern (Schlangenlinien, verpasste Ampel, Fahrbahnrand) wird aus 0,6 Promille eine Straftat nach § 315c StGB: Geldstrafe, Entzug, Sperrfrist, und die Kfz-Haftpflicht holt sich bis zu 5.000 € von dir zurück.
In der Probezeit und unter 21 gilt 0,0 Promille (§ 24c StVG). Schon 0,3 Promille ohne Unfall kosten 250 €, einen Punkt, ein Aufbauseminar und zwei Jahre Probezeitverlängerung. Bei 0,7 Promille in der Probezeit kommt zur normalen Ordnungswidrigkeit (500 €, ein Monat Fahrverbot) das Aufbauseminar dazu – ein A-Verstoß. Der zweite A-Verstoß bringt die verkehrspsychologische Beratung, der dritte den Entzug mit MPU.
1,5 Promille mit Unfall
1,5 Promille liegen knapp unter der MPU-Pflichtgrenze – mit Unfall spielt das keine Rolle mehr. Die Tat ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Geldstrafe meist 60 bis 90 Tagessätze, bei Personenschaden auch Freiheitsstrafe zur Bewährung, Sperrfrist 12 bis 18 Monate. Die Führerscheinstelle ordnet die MPU regelmäßig an, weil der Unfall als Ausfallerscheinung zählt und die Fahreignung damit in Zweifel steht. Dazu kommt der Regress der Versicherung und im Zweifel der Vollkaskoschutz, der bei grober Fahrlässigkeit entfällt.
2 Promille und mehr
Ab 2,0 Promille ist die Sperrfrist selten unter zwölf Monaten, und die MPU steht fest. Der Gutachter wird bei diesem Wert von einer hohen Alkoholgewöhnung ausgehen – ein Gelegenheitstrinker schafft keine 2 Promille und fährt dann noch Auto. Deshalb erwarten fast alle Begutachtungsstellen einen Abstinenznachweis über zwölf Monate, und die Abstinenz muss vor dem Termin abgeschlossen sein. Eine Strafmilderung wegen des Rauschs gibt es bei Trunkenheitsfahrten praktisch nicht – wer sich fahruntüchtig trinkt, haftet dafür.
Wer hier landet, verliert die meiste Zeit nicht vor Gericht, sondern beim Nachweis: Jeder Monat, den du mit dem Programm wartest, verschiebt den Führerschein um einen Monat. Wann du spätestens anfängst, steht hier.
Fahrrad: 2 Promille auf dem Rad
Auf dem Fahrrad liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer mit 2 Promille erwischt wird, begeht eine Straftat nach § 316 StGB – Geldstrafe von meist 20 bis 40 Tagessätzen und drei Punkte. Den Autoführerschein entzieht das Gericht in der Regel nicht, dafür schaltet sich die Führerscheinstelle ein: Sie ordnet eine MPU an, weil der Wert Zweifel an der Fahreignung begründet, und zwar für Auto und Motorrad. Ohne Gutachten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Unter 1,6 Promille wird das Radfahren nur mit Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille zur Straftat.
Wiederholungstäter: was sich ändert
Beim zweiten Mal zählt nicht mehr nur der Wert. Die Geldstrafe steigt auf 60 bis 90 Tagessätze oder mehr, die Sperrfrist beginnt bei zwölf Monaten, ab dem dritten Mal ist Freiheitsstrafe zur Bewährung möglich. Die MPU ist sicher: § 13 FeV ordnet sie bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss an – auch wenn beide Fahrten unter 1,6 Promille lagen, auch wenn eine davon nur eine Ordnungswidrigkeit war. Der Gutachter fragt beim zweiten Mal vor allem eines: Was hat sich seit dem ersten Mal geändert, und warum soll es diesmal halten? MPU-Wiederholung erklärt, worauf es ankommt.
Was die Werte für die MPU bedeuten
Die Strafe verhandelt das Gericht, die Fahreignung prüft die Behörde – zwei getrennte Verfahren. Deshalb kann die Sperrfrist längst abgelaufen sein und der Führerschein bleibt trotzdem weg, bis ein positives Gutachten vorliegt. Die MPU-Grenzen noch einmal kurz: ab 1,6 Promille bundesweit, ab 1,1 in Bayern und Baden-Württemberg ohne Ausfallerscheinungen, bei jeder Wiederholung, nach einer Radfahrt ab 1,6. Was dann auf dich zukommt, steht unter MPU wegen Alkohol; was Ersttäter im Verfahren erwartet, unter Promille-Strafe für Ersttäter.
Häufige Fragen
Welche Strafe bekommt ein Ersttäter bei 1,1 Promille?
In der Regel eine Geldstrafe von 30 bis 60 Tagessätzen, den Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten und drei Punkte. Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens.
Ab wie viel Promille ist die MPU Pflicht?
Bundesweit ab 1,6 Promille, bei jeder wiederholten Alkoholfahrt und nach einer Radfahrt ab 1,6 Promille. In Bayern und Baden-Württemberg ordnen die Behörden die MPU oft schon ab 1,1 Promille an, wenn keine Ausfallerscheinungen protokolliert wurden.
Was gilt in der Probezeit?
In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille drohen 250 € Bußgeld, ein Punkt, ein Aufbauseminar und zwei Jahre Probezeitverlängerung. Ab 0,5 Promille kommt das normale Bußgeld mit Fahrverbot dazu, ab 1,1 die Straftat.
Was passiert bei 2 Promille auf dem Fahrrad?
Ab 1,6 Promille ist Radfahren eine Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe und drei Punkten. Den Autoführerschein entzieht das Gericht meist nicht, aber die Führerscheinstelle ordnet eine MPU an – ohne positives Gutachten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wie lange ist der Führerschein bei 1,5 Promille weg?
Ohne Unfall setzt das Gericht bei Ersttätern meist 9 bis 12 Monate Sperrfrist. Mit Unfall liegt sie bei 12 bis 18 Monaten, und die Behörde ordnet zusätzlich eine MPU an. Der Antrag auf Neuerteilung kann drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
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