Alkohol-MPU
Die MPU folgt einem System. Wer das versteht, liefert dem Gutachter keinen Grund mehr.
Sag mir in drei Minuten, wo du stehst. In sechs Stunden hast du meine Einschätzung im Postfach: was bei dir zuerst dran ist und wo dein Risiko liegt.
Ich bin Ben. 2015 saß ich selbst in der MPU. Seit über zehn Jahren entwickle ich diese Vorbereitung zusammen mit Betroffenen wie dir weiter – 16 Updates allein 2026.Wann ich dir nicht helfen kann
- Wenn sich an deinem Konsum nichts ändert: Dann ist der Termin zu früh, nicht die Vorbereitung zu schwach.
- Wenn du fertige Sätze auswendig lernen willst: Hört ein Gutachter in zwei Minuten.
Frage 1
Welche MPU steht bei dir an?
Alkohol Drogen oder Cannabis Punkte / Verstöße Medikamente Fahren ohne Führerschein Weiß ich nicht genau★ 4,7 · 137 Bewertungen
Keine Lust auf Fragen?Direkt ins Dashboard →Vorname und E-Mail genügen. Kein Passwort, keine Zahlungsdaten.
So sieht es drinnen aus · Nachweis-Prüfer
Deine Eingabe: 12 Monate, 4 Kontrollen
Ohne Zahlungsdaten · 48 Stunden Testzugang
Im Ausland mit Alkohol am Steuer erwischt: Was jetzt?
Skiurlaub in Österreich, ein Abend in Zürich, Tanken in Polen oder Tschechien, weil es billiger ist. Und dann eine Kontrolle. Die meisten, die danach hier landen, fragen sich zwei Dinge: Was kostet mich das dort? Und kommt das in Deutschland irgendwann wieder hoch?
Die kurze Version: Bezahlen musst du fast immer, auch von zu Hause aus. Das Fahrverbot gilt erst mal nur in dem Land, in dem es passiert ist. Punkte in Flensburg gibt es nicht. Eine MPU in Deutschland kann trotzdem kommen. Unten steht alles im Einzelnen, Land für Land.
Die vier Länder auf einen Blick
Stand Herbst 2026. Die Beträge ändern sich öfter, vor allem in Polen und Tschechien. Für deinen konkreten Fall zählt, was im Bescheid steht.
| Land | Grenze | Ab wann es richtig teuer wird | Härteste Folge |
|---|---|---|---|
| Österreich | 0,5 ‰, Probeführerschein 0,1 ‰ | ab 0,8 ‰: 800 bis 3.700 € und Lenkverbot | ab 1,6 ‰: bis 5.900 €, mindestens 6 Monate Lenkverbot |
| Schweiz | 0,5 ‰, Neulenker und Berufsfahrer 0,1 ‰ | ab 0,8 ‰: Strafverfahren, mindestens 3 Monate Fahrverbot | bis 3 Jahre Freiheitsstrafe möglich |
| Polen | 0,2 ‰ | über 0,5 ‰: Straftat, mindestens 3 Jahre Fahrverbot | ab 1,5 ‰: das Auto wird eingezogen |
| Tschechien | 0,0 ‰ | schon kleine Werte: Bußgeld und 6 bis 18 Monate Fahrverbot | ab etwa 1 ‰: Straftat, Haft möglich |
Österreich
In Österreich ist Alkohol am Steuer in den meisten Fällen eine Verwaltungsübertretung, keine Straftat. Teuer wird es trotzdem. Die Grenze liegt bei 0,5 Promille, für Fahrer mit Probeführerschein und für Lkw- und Busfahrer bei 0,1.
| Promille | Geldstrafe | Lenkverbot beim ersten Mal |
|---|---|---|
| 0,5 bis 0,79 | 300 bis 3.700 € | keins, aber ein Eintrag (Vormerkung) |
| 0,8 bis 1,19 | 800 bis 3.700 € | 1 Monat, dazu ein Verkehrscoaching |
| 1,2 bis 1,59 | 1.200 bis 4.400 € | mindestens 4 Monate, Nachschulung |
| ab 1,6 oder Test verweigert | 1.600 bis 5.900 € | mindestens 6 Monate, Nachschulung, verkehrspsychologische Untersuchung, amtsärztliches Gutachten |
Als Deutscher verlierst du dort nicht deinen Führerschein, sondern bekommst ein Lenkverbot, das nur für Österreich gilt. Den Führerschein selbst nimmt man dir trotzdem ab, und Österreich soll die deutsche Behörde informieren, „sofern dies möglich ist“. In der Praxis klappt das mal, mal nicht. Darauf verlassen würde ich mich nicht.
Wie lange zählt so ein Vorfall? In Österreich selbst gilt ein früherer Alkoholverstoß fünf Jahre lang als Vorbelastung. In Deutschland wenden die Gerichte die deutschen Fristen sinngemäß an und rechnen ab dem Tag der Fahrt. Wie lang die Frist genau ist, hängt davon ab, womit der Fall in Deutschland vergleichbar wäre. Bei 1,6 Promille und mehr muss man von zehn Jahren ausgehen.
Schweiz
Die Schweiz ist streng. Die Grenze liegt bei 0,5 Promille, für Neulenker, Berufsfahrer und Fahrlehrer bei 0,1.
Zwischen 0,5 und 0,79 Promille gibt es eine Busse, meistens um die 600 bis 800 Franken. Beim ersten Mal bleibt es oft bei einer Verwarnung, sonst ist der Ausweis mindestens einen Monat weg.
Ab 0,8 Promille wird es ein Strafverfahren. Das heißt Geldstrafe in Tagessätzen, beim ersten Mal oft auf Bewährung. Zusätzlich gibt es meistens eine Busse, die du auf jeden Fall zahlst. Der Ausweis ist mindestens drei Monate weg, bei Wiederholung deutlich länger. Möglich sind bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Ab 1,6 Promille musst du deine Fahreignung verkehrsmedizinisch abklären lassen. Bis dahin ist der Ausweis meistens vorsorglich weg, und fällt die Abklärung schlecht aus, wird er auf unbestimmte Zeit entzogen.
Für Deutsche gilt das Fahrverbot nur in der Schweiz. Seit Mai 2024 können Bußgelder ab 70 Euro beziehungsweise 80 Franken aber in Deutschland eingetrieben werden.
Polen
Polen hat die niedrigste Grenze der vier, und die Folgen sind heftig.
Zwischen 0,2 und 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit. Das kostet mindestens 2.500 Złoty, also etwa 590 Euro, dazu kommt ein Fahrverbot, in der Regel zwischen sechs Monaten und drei Jahren.
Über 0,5 Promille ist es eine Straftat. Das bedeutet bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe (meistens wird es eine Geldstrafe), mindestens drei Jahre Fahrverbot und eine Pflichtzahlung von mindestens 5.000 Złoty, rund 1.180 Euro, an einen Opferfonds.
Ab 1,5 Promille wird seit März 2024 das Auto eingezogen. Ist es geleast, gemietet oder gehört dir nicht allein, muss man stattdessen den Wert zahlen. Das gilt auch für Ausländer. Es gab Pläne, die Regel abzuschwächen, beschlossen ist das nach allem, was ich finden konnte, aber nicht.
Tschechien
In Tschechien gilt 0,0 Promille, für alle. Wegen der Messungenauigkeit wird in der Praxis ein kleiner Wert toleriert, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.
Bis etwa 1 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit. Seit 2024 kostet das 7.000 bis 25.000 Kronen, also ungefähr 285 bis 1.020 Euro, dazu 6 bis 18 Monate Fahrverbot. Ab etwa 1 Promille ist es eine Straftat mit Haft bis zu einem Jahr, mit Unfall auch mehr. Wer den Test verweigert, zahlt bis zu 75.000 Kronen.
Tschechien meldet solche Fälle tatsächlich nach Deutschland. Es gibt Gerichtsentscheidungen, in denen die tschechische Behörde das Kraftfahrt-Bundesamt informiert hat und das KBA die Führerscheinstelle.
Darf ich in Deutschland weiterfahren?
In der Regel ja. Ein Fahrverbot aus Österreich, der Schweiz, Polen oder Tschechien gilt bisher nur in dem jeweiligen Land. Punkte in Flensburg gibt es für Verstöße im Ausland auch nicht.
Das ändert sich allerdings. Eine neue EU-Richtlinie sorgt dafür, dass Fahrverbote wegen Alkohol ab drei Monaten künftig auch im Heimatland gelten. Sie greift ab dem 26. November 2029. Für die Schweiz gilt sie nicht.
Ein praktisches Problem bleibt: Wenn dir die Polizei dort den Kartenführerschein abgenommen hat, hast du in Deutschland erst mal nichts in der Hand. Wie du ihn zurückbekommst, steht im Bescheid. Oft wird er an die deutsche Behörde geschickt, und dann weiß die Bescheid.
Muss ich die Strafe aus dem Ausland bezahlen?
Ja. Geldstrafen und Bußgelder aus EU-Ländern ab 70 Euro werden in Deutschland vollstreckt, zuständig ist das Bundesamt für Justiz. Bei Polen gilt das auch für die Zahlung an den Opferfonds. Aus der Schweiz werden seit Mai 2024 Bußen ab 80 Franken eingetrieben. Ob das auch für Geldstrafen aus einem Schweizer Strafbefehl gilt, ist nicht ganz eindeutig. Ich würde nicht darauf wetten.
Kann deswegen in Deutschland eine MPU kommen?
Ja. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2022 entschieden, dass eine sicher nachgewiesene Alkoholfahrt bei der MPU-Frage auch dann zählt, wenn sie nie bestraft oder eingetragen wurde (Urteil 3 C 9.21). In der Begründung steht ausdrücklich, dass das auch für Fahrten im Ausland gilt.
Es gelten dieselben Grenzen wie bei einer Fahrt in Deutschland. Ab 1,6 Promille kommt die MPU, auch nach einer zweiten Alkoholfahrt kommt sie, egal wo die erste war. Und wer mit 1,1 Promille oder mehr keine Ausfallerscheinungen hatte, kann ebenfalls zur MPU geschickt werden. Ohne so einen zusätzlichen Hinweis reicht eine einzelne Fahrt unter 1,6 Promille nicht.
Woher die deutsche Behörde das weiß? Manchmal meldet das andere Land es über das Kraftfahrt-Bundesamt, manchmal kommt der abgenommene Führerschein bei ihr an, manchmal erfährt sie nichts. Bisher läuft das ziemlich lückenhaft, das soll die neue EU-Richtlinie ändern. Wenn ein Brief kommt, gilt dasselbe wie bei jeder MPU-Anordnung: Fragestellung lesen, Frist prüfen, Nachweise planen. Wie das geht, steht bei MPU-Anordnung bekommen: die ersten 14 Tage.
Ein Gericht hat übrigens schon eine MPU-Anordnung nach einer Fahrt in Tschechien gekippt, weil die Behörde die falsche Rechtsgrundlage genannt hatte. Bei so einem Brief lohnt es sich also, genau hinzuschauen.
Was du jetzt tun solltest
Den Bescheid aus dem Ausland aufheben und übersetzen lassen, wenn du ihn nicht verstehst. Darin steht der gemessene Wert, und um den geht es später.
Zahlen, und zwar fristgerecht. Raten kann man in den meisten Ländern beantragen.
Wenn der Wert bei 1,6 Promille oder darüber lag, solltest du davon ausgehen, dass irgendwann eine MPU-Anordnung kommt. Dann gilt dasselbe wie nach einer Fahrt in Deutschland: Wer früh mit einem Abstinenznachweis anfängt, verliert später keine Zeit.
Wie es bei einer Fahrt in Deutschland weitergegangen wäre, steht bei Mit Alkohol am Steuer erwischt: Was jetzt?
Häufige Fragen
Gilt ein Fahrverbot aus Österreich auch in Deutschland?
Bekomme ich Punkte in Flensburg für Alkohol am Steuer im Ausland?
Muss ich ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen?
Kann ich nach einer Alkoholfahrt im Ausland in Deutschland zur MPU müssen?
Was passiert in Polen ab 1,5 Promille?
Welche Promillegrenze gilt in Tschechien?
Rechtsgrundlagen und Quellen
- BVerwG, Urteil vom 7.4.2022, 3 C 9.21: Alkoholfahrten im Ausland bei der MPU-Anordnung
- § 26 FSG (Österreich): Entziehungsdauer bei Alkohol
- § 30 FSG (Österreich): Lenkverbot für ausländische Führerscheine
- ÖAMTC: Strafen für Alkohol am Steuer in Österreich
- Mobiliar: Alkohol am Steuer in der Schweiz
- BayVGH, 18.7.2023, 11 CS 23.907: MPU nach Alkoholfahrt in Tschechien
- § 13 FeV: Klärung von Eignungszweifeln bei Alkohol
Über deinen Einzelfall entscheiden Gericht, Fahrerlaubnisbehörde und Begutachtungsstelle. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Quellenangaben: Oktober 2026. Verantwortlich: BenAmbros Media GmbH.
