MPU-Anordnung bekommen: die ersten 14 Tage
Der Brief kommt selten, wenn man ihn erwartet. Er liegt zwischen Werbung und einer Rechnung, das Kuvert ist braun oder weiß, oben links steht Landratsamt, Kreisverwaltung, Ordnungsamt. Innen ein Satz mit „Anordnung“ und einem Datum, das plötzlich das wichtigste Datum des Jahres ist. Bei mir war das im Frühjahr 2015 – ich habe den Brief zweimal gelesen, dann in die Schublade gelegt und drei Wochen nichts gemacht. Diese drei Wochen haben mich am Ende Monate gekostet. Deshalb hier das, was ich damals gebraucht hätte: eine Reihenfolge für die ersten zwei Wochen.
Tag 1 bis 3: Lesen, was da wirklich steht
Die Anordnung hat vier Stellen, die alles Weitere steuern. Such sie im Text, markier sie:
- Die Rechtsgrundlage: § 13 FeV (Alkohol), § 14 FeV (Drogen), § 13a FeV (Cannabis, seit 2024) oder § 11 FeV (Punkte, Straftaten, Verkehrsauffälligkeiten). Sie sagt dir, welche Nachweise die Stelle später von dir sehen will.
- Die Fragestellung: ein Satz, meist mit „Ist zu erwarten, dass …“. Genau diese Frage beantwortet der Gutachter – nichts anderes. Wie du sie liest, steht auf der Seite Was steht in der MPU-Anordnung?
- Die Frist: das Datum, bis zu dem das Gutachten bei der Behörde liegen muss. Nicht der Termin bei der Stelle – das Gutachten. Rechne rückwärts: Bearbeitung der Stelle zwei bis drei Wochen, Termin-Wartezeit zwei bis sechs Wochen.
- Der Hinweis auf § 11 Absatz 6: Die Behörde muss dir sagen, dass du die Unterlagen einsehen kannst, die sie an die Begutachtungsstelle schickt, und dass du die Stelle frei wählst. Fehlt der Hinweis, ist das ein Formfehler – merken, nicht verwenden. Dazu später.
Was du in diesen Tagen nicht tust: der Behörde eine wütende Mail schreiben, in Foren fragen, ob man „das aussitzen“ kann, oder überlegen, ob du das Gutachten einfach nicht beibringst. Wer nicht liefert, gilt nach § 11 Absatz 8 FeV als ungeeignet – der Führerschein ist dann weg, ohne dass dich je jemand begutachtet hat.
Tag 4 bis 6: Akteneinsicht beantragen
Ein formloser Satz reicht: „Ich beantrage Einsicht in die Unterlagen, die an die Begutachtungsstelle übersandt werden, sowie in meine Fahrerlaubnisakte.“ Per E-Mail an die Führerscheinstelle, Aktenzeichen dazu. Die meisten Behörden schicken Kopien oder lassen dich vor Ort lesen. Warum das wichtig ist: Der Gutachter kennt diese Akte auswendig. Wenn du deinen Fall anders erzählst, als er dort steht – anderer Promillewert, andere Uhrzeit, ein früherer Vorfall, den du vergessen hast –, ist das Gespräch gelaufen, bevor es angefangen hat. Der Vordruck dafür liegt im Kurs unter „Behörde & Papierkram“, kostenlos auch im Gratis-Zugang.
Tag 7 bis 10: Nachweise anstoßen – das ist der Teil, der Monate kostet
Bei Alkohol ab 1,6 Promille, bei Drogen fast immer, bei Cannabis je nach Fragestellung: Ohne Abstinenznachweise wird das Gutachten negativ, egal wie gut das Gespräch läuft. Und diese Nachweise laufen sechs oder zwölf Monate – ab dem Tag der Anmeldung bei einer Stelle, die nach den CTU-Kriterien arbeitet. Nicht ab dem Tag, an dem du aufgehört hast zu trinken. Nicht ab dem Delikt. Ab Anmeldung.
Das ist der Fehler, den ich in hunderten Gesprächen am häufigsten gehört habe: „Ich trinke seit dem Unfall nichts mehr, das sind schon vier Monate.“ Für die Stelle sind das null Monate. Also: Diese Woche bei TÜV, DEKRA, pima oder einem akkreditierten Labor anrufen, Programm anmelden, ersten Termin nehmen. Welche Methode zu dir passt (Urin, Haar, PEth) und wie lange, steht auf der Seite MPU Abstinenznachweis. Wer nur wegen Punkten zur MPU muss, überspringt diesen Schritt – dann gibt es nichts nachzuweisen.
Tag 11 bis 14: Frist prüfen, Stelle wählen, Vorbereitung starten
Frist: Reicht sie nicht, weil dein Nachweisprogramm länger läuft als die Frist? Dann jetzt schriftlich Fristverlängerung beantragen, mit Anmeldebestätigung des Programms als Anlage. Behörden verlängern in aller Regel, wenn der Antrag früh kommt und belegt ist – nicht, wenn er drei Tage vor Ablauf ohne Begründung kommt.
Stelle: Du bist an keine gebunden. Ruf bei zwei Stellen an, frag nach Wartezeit und Gebühr für deine Fragestellung. Unterschiede im Ergebnis gibt es nicht – alle arbeiten nach denselben Beurteilungskriterien –, Unterschiede bei Termin und Preis schon.
Vorbereitung: Jetzt, nicht drei Wochen vor dem Termin. Nicht, weil man „üben“ müsste, was man sagt, sondern weil du verstehen musst, wie der Gutachter denkt, bevor du im Gespräch sitzt. Die Frage „Was trinken Sie heute auf einer Feier?“ mit „nie wieder irgendwas“ zu beantworten, ohne sagen zu können warum, klingt auswendig gelernt – und auswendig gelernt heißt durchgefallen. Der Kurs startet mit deinem Fall; Modul 1 und die Behörden-Werkzeuge kannst du kostenlos testen.
Was in den ersten 14 Tagen niemand braucht
- Einen Anwalt – außer du willst die Anordnung anfechten, weil sie erkennbar fehlerhaft ist. Für den normalen Weg kostet er Geld und ändert nichts an der Fragestellung.
- „Erfahrungsberichte“ aus Foren, in denen jemand seinen Fall mit deinem verwechselt.
- Angebote für Gutachten, die man „kaufen“ kann. Das ist Betrug, und die Stellen kennen die Anbieter.
- Panik. Die MPU ist kein Intelligenztest und keine Verhandlung. Sie prüft, ob sich bei dir etwas geändert hat und ob du erklären kannst, warum. Das ist machbar – aber nur mit einem Anfang, der jetzt liegt.
