Was steht in der MPU-Anordnung? Die Fragestellung lesen wie der Gutachter
Lesezeit 6 Min.Geprüft von Ben Ambros · eigene MPU 2015Aktualisiert 16.8.2026Grundlage: FeV · BASt-Beurteilungskriterien
Kurzantwort: Der Satz „Es ist ein Gutachten beizubringen zur Frage, ob …“ ist die Frage, die der Gutachter beantwortet – sonst nichts. Alkohol: Trennungsvermögen und/oder unkontrollierter Konsum; Drogen: künftige Einnahme und/oder Abhängigkeit; Cannabis: eigene Fragestellung nach § 13a FeV; Punkte: künftige Verstöße. Steht „unkontrolliert“ oder „Abhängigkeit“ drin, brauchst du Nachweise.
In jeder Anordnung steht ein Satz, den die meisten überlesen, weil er wie Amtsdeutsch klingt. Er beginnt mit „Es ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen zur Frage, ob …“ – und dann folgt der Satz, um den sich am Untersuchungstag alles dreht. Der Gutachter beantwortet genau diese Frage. Nicht, ob du ein guter Mensch bist. Nicht, ob du den Führerschein für den Job brauchst. Diese Frage.
Die vier Standard-Fragestellungen
Alkohol (§ 13 FeV): „Ist zu erwarten, dass Herr/Frau X auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird, und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs infrage stellen?“ Zwei Teile: Der erste zielt auf dein Trennungsvermögen (Trinken und Fahren), der zweite auf Abhängigkeit oder Missbrauch. Bei 1,6 Promille und mehr steht der zweite Teil praktisch immer drin – das ist der Grund, warum Abstinenznachweise erwartet werden.
Drogen (§ 14 FeV): „Ist zu erwarten, dass Herr/Frau X zukünftig Betäubungsmittel einnehmen wird und/oder liegt eine Abhängigkeit vor?“ Bei harten Drogen reicht ein einmaliger Konsum für die Anordnung – hier geht es fast immer um Abstinenz und ihre Nachweise.
Cannabis (§ 13a FeV, seit August 2024): eigene Fragestellung mit dem Fokus, ob du Konsum und Fahren trennen kannst und ob ein Missbrauch vorliegt. Die Beurteilungskriterien wurden 2026 in der 5. Auflage darauf angepasst; die Grenze verläuft anders als früher, und die Nachweisfrage ist nicht mehr automatisch „Abstinenz“.
Punkte und Verkehrsstraftaten (§ 11 FeV): „Ist zu erwarten, dass Herr/Frau X auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?“ Keine Nachweise, dafür ein Gespräch über Einstellung, Muster und Veränderung – oft die unterschätzte MPU, weil man „nichts nachweisen“ muss und deshalb unvorbereitet hingeht.
Doppelfragestellungen: teurer, aber nicht doppelt schwer
Alkohol plus Punkte, Alkohol plus Drogen, Drogen plus Straftat: Dann stehen zwei Fragen in der Anordnung, die Gebühr der Stelle steigt (den höchsten Satz voll, weitere anteilig), und im Gespräch werden beide Themen behandelt. Die Vorbereitung ändert sich in einem Punkt: Deine Geschichte muss beide Fragen erklären, ohne dass sie sich widersprechen. Wer bei Alkohol „ich habe mein Leben umgestellt“ sagt und bei den Punkten „das war einfach Pech“, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.
Was die Fragestellung dir konkret sagt
Welche Nachweise du brauchst. Steht „unkontrollierter Alkoholkonsum“ oder „Abhängigkeit“ in der Frage, will die Stelle Abstinenz- oder Trinkverhaltensnachweise sehen. Steht nur der erste Teil da (Trennungsvermögen), kann kontrolliertes Trinken mit Trinktagebuch reichen – abhängig vom Promillewert und deiner Vorgeschichte.
Welche Rechtsgrundlage die Behörde nutzt. § 13 Nr. 2c (ab 1,6 Promille) ist eindeutig; § 13 Nr. 2a („Anhaltspunkte für Missbrauch“) unterhalb von 1,6 Promille braucht Zusatztatsachen – Wiederholung, Unfall, Ausfallerscheinungen. Fehlen die, ist die Anordnung angreifbar. Mehr dazu unter Anordnung anfechten.
Was im Gespräch nicht gefragt wird. Der Gutachter darf nicht über die Fragestellung hinausgehen. Wer nach der Fahrt unter Alkohol gefragt wird und ungefragt von Cannabis vor fünf Jahren erzählt, hat sich gerade eine zweite Fragestellung eingehandelt – im nächsten Verfahren.
Was die Anordnung außerdem enthalten muss
Neben der Fragestellung: die Gründe der Behörde (welche Tatsachen die Eignungszweifel begründen), die Frist, den Hinweis, dass du die zu übersendenden Unterlagen einsehen kannst, und den Hinweis auf die freie Wahl der Begutachtungsstelle (§ 11 Absatz 6 FeV). Fehlt etwas davon, ist die Anordnung formell fehlerhaft. Das nützt dir nur, wenn du daraus etwas machst – ignorieren darfst du sie trotzdem nicht.
Und was du mit dem Satz jetzt tust
Schreib ihn ab. Wörtlich, mit beiden Teilen. Er ist die Überschrift über deiner gesamten Vorbereitung: Jede Session, jede Antwort im Gespräch, jeder Nachweis muss auf diesen Satz einzahlen. Wer 2015 neben mir im Wartezimmer saß und mit „Ich weiß gar nicht genau, was die von mir wollen“ reinging, kam mit einem negativen Gutachten raus. Die Frage steht auf Seite eins der Anordnung. Sie ist die einzige Prüfungsfrage, die man vorher kennt.
Häufige Fragen
Darf der Gutachter Fragen stellen, die nicht in der Fragestellung stehen?
Er darf alles fragen, was zur Beantwortung der Fragestellung nötig ist – Vorgeschichte, Konsum, Veränderung. Er darf aber keine neue Frage aufmachen: Bei einer Alkohol-Fragestellung wird nicht dein Drogenkonsum begutachtet. Ungefragte Angaben können trotzdem in die Akte wandern.
Was bedeutet „unkontrollierter Alkoholkonsum“ in der Fragestellung?
Dass die Behörde neben deinem Trennungsvermögen auch einen möglichen Missbrauch oder eine Abhängigkeit prüfen lässt. Praktisch heißt das: Abstinenz- oder Trinkverhaltensnachweise werden erwartet, meist über sechs oder zwölf Monate.
Kann ich die Fragestellung ändern lassen?
Nur über die Behörde und nur, wenn sie erkennbar falsch ist – etwa eine Drogenfrage bei einem reinen Alkoholdelikt. Ein formloser Hinweis mit Begründung reicht als erster Schritt; ändert sie nichts, ist das ein Punkt für den Anwalt.
Was heißt Doppelfragestellung für die Kosten?
Die Stelle rechnet den höchsten Satz voll und weitere Fragestellungen anteilig – bis etwa 1.300 Euro insgesamt statt 400 bis 800 für eine Frage.
Dein nächster Schritt
Deine Fragestellung entscheidet über Nachweise und Startpunkt. Der Fall-Check ordnet sie in zwei Minuten ein.
Ben Ambros · Gründer von MPU-Wissen.de, eigene MPU 2015 bestanden. Inhalte fachlich an den BASt-Beurteilungskriterien orientiert – erklärt aus Betroffenen-Perspektive. Meine Geschichte