1,4 Promille als Ersttäter: Strafe, Sperrfrist und die MPU-Frage
Ersttäter, keine Vorbelastung, kein Unfall – und 1,4 Promille auf dem Blutbefund. Hier steht, was jetzt kommt: die Einstufung, die übliche Strafe, wie lange der Führerschein weg ist, ob die MPU droht und was du in welcher Reihenfolge tust. Die Zahlen sind Erfahrungswerte aus Strafbefehlen und Anordnungen der letzten Jahre; das Gericht entscheidet im Einzelfall.
1,4 Promille für Ersttäter: die Zahlen
| Punkt | Was dich bei 1,4 Promille erwartet |
|---|---|
| Einstufung | Straftat (§ 316 StGB), oberer Bereich unter der MPU-Grenze |
| Strafe | Geldstrafe 30 bis 35 Tagessätze; ein Tagessatz = ein Dreißigstel deines Nettomonatseinkommens. Bei einem Unfall mit Sachschaden kommt § 315c StGB dazu. |
| Führerschein | Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist 9 bis 11 Monate. Erst danach kann die Behörde neu erteilen – auf Antrag, nicht automatisch. |
| Punkte | 3 Punkte in Flensburg, Tilgung nach 10 Jahren. |
| MPU | häufiger als man denkt: In mehreren Bundesländern ordnen Führerscheinstellen bei 1,4 Promille ohne Ausfallerscheinungen an, weil unauffälliges Fahren bei diesem Wert als Hinweis auf Alkoholgewöhnung gilt. |
| Probezeit | Zusätzlich: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Aufbauseminar – die Neuerteilung setzt beides voraus. |
1,4 Promille: der Wert, bei dem die Behörde genauer hinschaut
1,4 Promille ohne dass es jemandem aufgefallen ist – das ist die Konstellation, die Gutachter und Behörden alarmiert. Wer so viel trinken kann und noch geradeaus fährt, hat Übung. Genau das prüft die MPU: nicht den einen Abend, sondern das Muster dahinter. Rechtlich braucht die Behörde für die Anordnung unter 1,6 Promille „Zusatztatsachen“; die fehlenden Ausfallerscheinungen werden von einigen Verwaltungsgerichten als solche akzeptiert, von anderen nicht. Es kommt auf dein Bundesland an.
Ersttäter-Erfahrungen bei 1,4 Promille
Was ich in Gesprächen mit Betroffenen immer wieder gehört habe: Strafbefehl mit 30 bis 35 Tagessätzen, Sperre neun bis elf Monate, und dann eine von zwei Geschichten – „ich habe drei Monate vor Ablauf beantragt und den Führerschein einfach zurückbekommen“ oder „vier Wochen vor Ende kam der Brief mit der MPU-Anordnung“. Der Unterschied lag fast immer am Bundesland und daran, ob im Bericht ein Satz stand, den man verwenden konnte. Plane für beide Fälle: Neuerteilung früh beantragen und parallel wissen, was du sagen würdest.
Was sich mit Unfall, Fahrrad oder Wiederholung ändert
Mit Unfall: Aus § 316 wird § 315c StGB, die Geldstrafe steigt, die Sperre wird länger – und die MPU wird auch unterhalb von 1,6 Promille wahrscheinlich, weil ein Unfall die Zusatztatsache ist, die die Behörde braucht. Auf dem Fahrrad: Ab 1,6 Promille gilt auch hier absolute Fahruntüchtigkeit; es gibt kein Fahrverbot fürs Rad, aber die Führerscheinstelle darf die MPU anordnen – und tut es. Wiederholung: Wer schon einmal auffällig war, ist kein Ersttäter mehr – dann gilt bei jedem Wert ab 1,1: MPU, längere Sperre, höhere Strafe.
Was du jetzt tust – in dieser Reihenfolge
- Bericht und Akte anfordern. Formlos bei der Führerscheinstelle. Du musst wissen, ob „Ausfallerscheinungen“ drinstehen – daran hängt die MPU-Frage unter 1,6.
- Strafbefehl prüfen, nicht reflexhaft annehmen. Ein Verkehrsrechtler sieht in zehn Minuten, ob Tagessätze oder Sperre aus dem Rahmen fallen. Einspruchsfrist: zwei Wochen.
- Trinkverhalten dokumentieren – ab heute. Trinktagebuch oder, wenn die MPU kommt oder wahrscheinlich ist, Abstinenzprogramm anmelden. Beides zählt ab dem Tag, an dem du anfängst, nicht ab dem Delikt.
- Neuerteilung drei Monate vor Ende der Sperre beantragen. Die Behörde braucht Bearbeitungszeit und kann die MPU schon vorher anordnen.
- Vorbereiten, als käme die MPU. Kommt sie nicht, hast du deinen Fall trotzdem verstanden. Kommt sie, bist du nicht die Person, die in vier Wochen von null anfängt.
