1,1 Promille als Ersttäter: Strafe, Sperrfrist und die MPU-Frage
Ersttäter, keine Vorbelastung, kein Unfall – und 1,1 Promille auf dem Blutbefund. Hier steht, was jetzt kommt: die Einstufung, die übliche Strafe, wie lange der Führerschein weg ist, ob die MPU droht und was du in welcher Reihenfolge tust. Die Zahlen sind Erfahrungswerte aus Strafbefehlen und Anordnungen der letzten Jahre; das Gericht entscheidet im Einzelfall.
1,1 Promille für Ersttäter: die Zahlen
| Punkt | Was dich bei 1,1 Promille erwartet |
|---|---|
| Einstufung | Straftat (§ 316 StGB) – absolute Fahruntüchtigkeit beginnt genau hier |
| Strafe | Geldstrafe um 30 Tagessätze; ein Tagessatz = ein Dreißigstel deines Nettomonatseinkommens. Bei einem Unfall mit Sachschaden kommt § 315c StGB dazu. |
| Führerschein | Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist 6 bis 9 Monate, oft am unteren Rand. Erst danach kann die Behörde neu erteilen – auf Antrag, nicht automatisch. |
| Punkte | 3 Punkte in Flensburg, Tilgung nach 10 Jahren. |
| MPU | meist nein – Ausnahmen: Unfall, Ausfallerscheinungen, Wiederholung oder eine Führerscheinstelle, die ab 1,1 Promille grundsätzlich prüft (gibt es). |
| Probezeit | Zusätzlich: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Aufbauseminar – die Neuerteilung setzt beides voraus. |
Warum 1,1 Promille die Grenze ist, an der alles kippt
Bis 1,09 Promille ist eine Fahrt ohne Ausfallerscheinungen eine Ordnungswidrigkeit: 500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot – der Führerschein bleibt in der Tasche. Ab 1,1 Promille gilt sie als Straftat, weil die Rechtsprechung ab diesem Wert jeden Fahrer als absolut fahruntüchtig ansieht, egal wie sicher er sich fühlt. Der Unterschied ist nicht ein bisschen mehr Strafe, sondern ein anderes System: Entzug statt Fahrverbot, Sperrfrist statt Warten, Eintrag im Register, und die Führerscheinstelle prüft, ob du die Fahrerlaubnis zurückbekommst.
MPU bei 1,1 Promille – die Grauzone, von der niemand erzählt
Das Gesetz schreibt die MPU erst ab 1,6 Promille zwingend vor. Unterhalb davon darf die Führerscheinstelle sie nur anordnen, wenn zusätzliche Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hindeuten – ein Unfall, auffälliges Verhalten, ein früherer Vorfall. Manche Behörden legen das großzügig aus und ordnen bei 1,1 bis 1,59 Promille regelmäßig an, wenn im Polizeibericht steht „keine Ausfallerscheinungen“ – die Logik: Wer mit 1,1 Promille unauffällig fährt, ist an Alkohol gewöhnt. Ob dich das trifft, hängt vom Bundesland und vom Sachbearbeiter ab. Rechne nicht damit, aber sei nicht überrascht.
Was sich mit Unfall, Fahrrad oder Wiederholung ändert
Mit Unfall: Aus § 316 wird § 315c StGB, die Geldstrafe steigt, die Sperre wird länger – und die MPU wird auch unterhalb von 1,6 Promille wahrscheinlich, weil ein Unfall die Zusatztatsache ist, die die Behörde braucht. Auf dem Fahrrad: Ab 1,6 Promille gilt auch hier absolute Fahruntüchtigkeit; es gibt kein Fahrverbot fürs Rad, aber die Führerscheinstelle darf die MPU anordnen – und tut es. Wiederholung: Wer schon einmal auffällig war, ist kein Ersttäter mehr – dann gilt bei jedem Wert ab 1,1: MPU, längere Sperre, höhere Strafe.
Was du jetzt tust – in dieser Reihenfolge
- Bericht und Akte anfordern. Formlos bei der Führerscheinstelle. Du musst wissen, ob „Ausfallerscheinungen“ drinstehen – daran hängt die MPU-Frage unter 1,6.
- Strafbefehl prüfen, nicht reflexhaft annehmen. Ein Verkehrsrechtler sieht in zehn Minuten, ob Tagessätze oder Sperre aus dem Rahmen fallen. Einspruchsfrist: zwei Wochen.
- Trinkverhalten dokumentieren – ab heute. Trinktagebuch oder, wenn die MPU kommt oder wahrscheinlich ist, Abstinenzprogramm anmelden. Beides zählt ab dem Tag, an dem du anfängst, nicht ab dem Delikt.
- Neuerteilung drei Monate vor Ende der Sperre beantragen. Die Behörde braucht Bearbeitungszeit und kann die MPU schon vorher anordnen.
- Vorbereiten, als käme die MPU. Kommt sie nicht, hast du deinen Fall trotzdem verstanden. Kommt sie, bist du nicht die Person, die in vier Wochen von null anfängt.
