2,0 Promille als Ersttäter: Strafe, Sperrfrist und die MPU-Frage
Ersttäter, keine Vorbelastung, kein Unfall – und 2,0 Promille auf dem Blutbefund. Hier steht, was jetzt kommt: die Einstufung, die übliche Strafe, wie lange der Führerschein weg ist, ob die MPU droht und was du in welcher Reihenfolge tust. Die Zahlen sind Erfahrungswerte aus Strafbefehlen und Anordnungen der letzten Jahre; das Gericht entscheidet im Einzelfall.
2,0 Promille für Ersttäter: die Zahlen
| Punkt | Was dich bei 2,0 Promille erwartet |
|---|---|
| Einstufung | Straftat (§ 316 StGB), oberer Bereich – Gerichte bewerten hier oft „erhebliche Alkoholgewöhnung“ |
| Strafe | Geldstrafe 40 Tagessätze und mehr, teils Freiheitsstrafe auf Bewährung bei Vorbelastung; ein Tagessatz = ein Dreißigstel deines Nettomonatseinkommens. Bei einem Unfall mit Sachschaden kommt § 315c StGB dazu. |
| Führerschein | Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist 12 Monate und länger. Erst danach kann die Behörde neu erteilen – auf Antrag, nicht automatisch. |
| Punkte | 3 Punkte in Flensburg, Tilgung nach 10 Jahren. |
| MPU | ja, zwingend – mit Schwerpunkt Toleranz und Abhängigkeit; Abstinenznachweise über zwölf Monate sind die Regel, nicht die Ausnahme. |
| Probezeit | Zusätzlich: Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und Aufbauseminar – die Neuerteilung setzt beides voraus. |
2 Promille: was der Wert über dich aussagt – aus Sicht des Gutachters
Zwei Promille erreicht niemand aus Versehen. Ein Ungeübter liegt bei diesem Wert nicht am Steuer, sondern im Bett. Deshalb steht bei zwei Promille für den Gutachter die Frage im Raum, ob eine Alkoholabhängigkeit vorliegt – und die Beurteilungskriterien verlangen dann eine belegte, in aller Regel dauerhafte Abstinenz. Zwölf Monate Nachweise sind der Standard. Ein „ich trinke jetzt weniger“ reicht bei diesem Wert nicht, egal wie glaubwürdig es klingt.
Ersttäter mit 2 Promille: warum das Wort „Ersttäter“ hier wenig zählt
Strafrechtlich ja – erste Tat, keine Vorstrafe, Geldstrafe. Für die Fahreignung nicht: Die Behörde prüft die Gewöhnung, nicht die Anzahl der Fahrten. Wer bei zwei Promille auf ein mildes Gutachten hofft, weil es „das erste Mal“ war, verwechselt zwei Verfahren. Bereite dich auf zwölf Monate Nachweise und ein Gespräch über deine Trinkgeschichte vor – dann ist die MPU machbar. Ohne das nicht.
Was sich mit Unfall, Fahrrad oder Wiederholung ändert
Mit Unfall: Aus § 316 wird § 315c StGB, die Geldstrafe steigt, die Sperre wird länger – und die MPU wird auch unterhalb von 1,6 Promille wahrscheinlich, weil ein Unfall die Zusatztatsache ist, die die Behörde braucht. Auf dem Fahrrad: Ab 1,6 Promille gilt auch hier absolute Fahruntüchtigkeit; es gibt kein Fahrverbot fürs Rad, aber die Führerscheinstelle darf die MPU anordnen – und tut es. Wiederholung: Wer schon einmal auffällig war, ist kein Ersttäter mehr – dann gilt bei jedem Wert ab 1,1: MPU, längere Sperre, höhere Strafe.
Was du jetzt tust – in dieser Reihenfolge
- Bericht und Akte anfordern. Formlos bei der Führerscheinstelle. Du musst wissen, ob „Ausfallerscheinungen“ drinstehen – daran hängt die MPU-Frage unter 1,6.
- Strafbefehl prüfen, nicht reflexhaft annehmen. Ein Verkehrsrechtler sieht in zehn Minuten, ob Tagessätze oder Sperre aus dem Rahmen fallen. Einspruchsfrist: zwei Wochen.
- Trinkverhalten dokumentieren – ab heute. Trinktagebuch oder, wenn die MPU kommt oder wahrscheinlich ist, Abstinenzprogramm anmelden. Beides zählt ab dem Tag, an dem du anfängst, nicht ab dem Delikt.
- Neuerteilung drei Monate vor Ende der Sperre beantragen. Die Behörde braucht Bearbeitungszeit und kann die MPU schon vorher anordnen.
- Vorbereiten, als käme die MPU. Kommt sie nicht, hast du deinen Fall trotzdem verstanden. Kommt sie, bist du nicht die Person, die in vier Wochen von null anfängt.
