Tatsächlich gibt es keine direkte Verjährung bei Drogen-MPUs.
Was viele stattdessen meinen, ist die Abstinenzzeit, die in Betracht gezogen wird.
Die Abstinenzzeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem eine Person nachweislich drogenfrei gelebt hat. Diese Periode wird durch die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) festgelegt und kann je nach Art und Schwere des Drogenkonsums variieren.
- Bei gelegentlichem Konsum liegt sie in der Regel zwischen sechs Monaten und einem Jahr,
- bei regelmäßigem Konsum zwischen einem und zwei Jahren.
Während der Abstinenzzeit muss eine Person regelmäßige Drogentests absolvieren, um ihre Drogenfreiheit zu belegen. Diese Tests können Haarproben oder Urinanalysen beinhalten.
Eine erfolgreiche MPU erfordert jedoch mehr als nur physische Abstinenz. Es muss auch eine nachhaltige Verhaltensänderung nachgewiesen werden, was durch Therapie, Beratung und Teilnahme an Selbsthilfegruppen erreicht werden kann.