MPU

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Ben AmbrosIch bin Ben. 2015 saß ich selbst in der MPU. Seit über zehn Jahren entwickle ich diese Vorbereitung zusammen mit Betroffenen wie dir weiter – 16 Updates allein 2026.

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Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Antrag, Unterlagen und MPU nach dem Entzug

Lesezeit 10 Min.Geprüft von Ben Ambros, eigene MPU 2015Aktualisiert 27.10.2026Grundlage: § 20 FeV und § 11 FeV
Kurzantwort: Nach einem Entzug bekommst du den Führerschein nicht automatisch zurück, du beantragst eine neue Fahrerlaubnis. Den Antrag auf Neuerteilung stellst du bei der Fahrerlaubnisbehörde, meist Führerscheinstelle genannt. Gilt für dich eine Sperrfrist, darfst du ihn frühestens sechs Monate vor ihrem Ende stellen (§ 20 Abs. 4 FeV). Die Fahrprüfung musst du in der Regel nicht wiederholen. Bei Alkohol ab 1,6 Promille und bei Drogen wie Kokain oder Amphetamin verlangt die Behörde vorher eine MPU, nach 8 Punkten in der Regel auch.
Ablauf der Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Antrag ab sechs Monate vor Ende der Sperrfrist, MPU-Anordnung, Gutachten, neuer Führerschein
Beispiel: Endet deine Sperrfrist am 1. September, darfst du den Antrag ab dem 1. März stellen.
Inhalt
  1. Was nach dem Entzug passiert
  2. Wann du den Antrag stellen kannst
  3. Welche Unterlagen du brauchst
  4. Wann die Behörde eine MPU verlangt
  5. So läuft die Neuerteilung mit MPU ab
  6. Was die Neuerteilung kostet
  7. Neuerteilung nach Entzug in der Probezeit
  8. Neuerteilung ohne MPU
  9. Häufige Fragen

Was nach dem Entzug passiert

Mit dem Entzug erlischt deine Fahrerlaubnis. Das ist der Unterschied zum Fahrverbot: Dort gibst du den Führerschein für eine feste Zeit ab und bekommst ihn danach zurück. Nach einem Entzug gibt es rechtlich nichts zurückzubekommen, auch wenn alle vom „Führerschein zurück“ sprechen. Du brauchst eine neue Fahrerlaubnis, und die erteilt die Behörde nur auf Antrag. Amtlich heißt das Neuerteilung, viele sagen auch Wiedererteilung.

Für die Neuerteilung gelten im Grundsatz dieselben Regeln wie für den ersten Führerschein (§ 20 Abs. 1 FeV). Die Fahrprüfung musst du aber in der Regel nicht noch einmal ablegen. Die Behörde ordnet sie nur an, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass dir Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV), zum Beispiel nach sehr langer Zeit ohne Fahrerlaubnis.

Wann du den Antrag stellen kannst

Den Antrag auf Neuerteilung darfst du frühestens sechs Monate vor dem Ende der Sperrfrist stellen (§ 20 Abs. 4 FeV). Die Sperrfrist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls (§ 69a Abs. 5 StGB). Wie lange sie dauert, steht in der Entscheidung. Den genauen letzten Tag nennt dir die Führerscheinstelle, denn die Zeit einer vorläufigen Entziehung wird teilweise angerechnet.

Nach einem Entzug wegen 8 Punkten setzt kein Gericht eine Sperre fest. Stattdessen darf die Behörde die neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Abgabe deines Führerscheins erteilen (§ 4 Abs. 10 Satz 1 und 3 StVG). Diese sechs Monate gelten als Sperre, den Antrag kannst du deshalb gleich mit der Abgabe stellen (§ 20 Abs. 4 FeV).

Hat dir die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen entzogen, etwa wegen Drogen, gibt es keine Sperrfrist. Den Antrag kannst du dann jederzeit stellen. Die neue Fahrerlaubnis bekommst du aber erst, wenn du deine Eignung belegt hast, meist mit einem positiven Gutachten.

Warte mit dem Antrag nicht bis kurz vor Ende der Sperrfrist. Nach dem Antrag kommen die Anordnung der MPU, der Termin bei der Begutachtungsstelle, das Gutachten und die Bearbeitung. Behörden raten deshalb, den Antrag frühzeitig zu stellen. Der Landkreis München etwa bittet um sechs Monate Vorlauf.

Brauchst du einen Abstinenznachweis, dauert er meist am längsten: 6 oder 12 Monate. Bei Urinkontrollen zählt die Zeit erst ab dem Programmstart, Haarproben belegen dagegen rückwirkend etwa drei Monate bei Alkohol. Melde den Nachweis deshalb gleich nach dem Entzug an und nicht erst mit dem Antrag.

AUS DER PRAXIS, BEN AMBROS
Mein Rat: Stell den Antrag sechs Monate vor dem Ende der Sperrfrist, wenn deine Nachweise bis zum MPU-Termin fertig sein können. Läuft dein Abstinenznachweis länger, frag vorher bei der Behörde, wie viel Zeit sie dir für das Gutachten gibt.

Welche Unterlagen du für den Antrag brauchst

Was genau du mitbringen musst, legt deine Fahrerlaubnisbehörde fest. Diese Unterlagen verlangen die meisten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • das Urteil, den Strafbefehl oder den Bescheid über den Entzug, am besten mit Rechtskraftvermerk
  • eine Sehtestbescheinigung, höchstens zwei Jahre alt
  • den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs; eine ältere Bescheinigung gilt weiter
  • bei manchen Behörden ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O), das du beim Bürgeramt oder online beim Bundesamt für Justiz beantragst
  • für die Klassen C und D zusätzlich ärztliche Bescheinigungen

In vielen Städten stellst du den Antrag persönlich und nur mit Termin. In Nürnberg zum Beispiel darfst du Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis für die Klassen A und B nachreichen. Ob das bei dir auch geht, steht auf der Seite deiner Stadt oder deines Landkreises.

Wann die Behörde vor der Neuerteilung eine MPU verlangt

Die Behörde erteilt die Fahrerlaubnis erst, wenn keine Zweifel mehr an deiner Eignung bestehen. Ob sie dafür ein Gutachten verlangt, hängt vom Grund für den Entzug ab.

Grund für den EntzugMPU vor der Neuerteilung?Rechtsgrundlage
Alkoholfahrt ab 1,6 Promille oder ab 0,8 mg/l Atemalkoholja, Pflicht§ 13 Satz 1 Nr. 2 c und d FeV
wiederholte Verstöße unter Alkoholja, Pflicht§ 13 Satz 1 Nr. 2 b FeV
einmalige Alkoholfahrt unter 1,6 Promillenur, wenn weitere Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hindeuten; ab 1,1 Promille kann schon reichen, dass du trotz des Werts keine Ausfallerscheinungen hattest§ 13 Satz 1 Nr. 2 a FeV, BVerwG 3 C 24.15 und 3 C 3.20
Drogen wie Kokain, Amphetamin oder Ecstasyja, Pflicht§ 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV
Cannabismissbrauch oder wiederholte Fahrten unter Cannabisja, Pflicht§ 13a Satz 1 Nr. 2 FeV
8 Punkte im Fahreignungsregisterin der Regel ja§ 4 Abs. 10 Satz 4 StVG
Verkehrsstraftaten, hohes Aggressionspotenzial oder wiederholter Entzugkann angeordnet werden§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 9 FeV
Entzug nach den Regeln der Probezeitnicht allein deshalb, aber Aufbauseminar nötig§ 2a Abs. 5 StVG

Bei Alkohol ab 1,6 Promille hat die Behörde keinen Spielraum, sie muss die MPU anordnen. Unter 1,6 Promille reicht der Entzug durch das Gericht allein nicht aus, um eine MPU zu verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht 2017 entschieden. Kommen weitere Tatsachen dazu, die künftigen Alkoholmissbrauch nahelegen, darf die Behörde trotzdem ein Gutachten verlangen. Ab 1,1 Promille kann schon reichen, dass du trotz des Werts keine Ausfallerscheinungen wie Schwanken oder undeutliche Sprache hattest, weil das auf Gewöhnung an Alkohol hindeutet (BVerwG, Urteil vom 17. März 2021, 3 C 3.20).

Was die Behörde über dich weiß, steht in deiner Akte. Lies sie, bevor du den Antrag stellst. Dann weißt du, auf welche Tatsachen die Behörde ihre Zweifel stützen wird. Deine Führerscheinakte forderst du formlos bei der Führerscheinstelle an.

So läuft die Neuerteilung mit MPU ab

  1. Akte lesen, Nachweise klären

    Fordere deine Akte an und kläre früh, ob du Abstinenznachweise brauchst.

  2. Antrag stellen

    Bei der Fahrerlaubnisbehörde und mit den Unterlagen von oben. Gilt eine Sperrfrist, frühestens sechs Monate vor ihrem Ende.

  3. Anordnung bekommen

    Die Behörde schreibt dir, welche Fragen das Gutachten klären soll und bis wann du es vorlegen musst. Sie teilt dir auch mit, dass du die Unterlagen einsehen kannst, die sie an die Begutachtungsstelle schickt (§ 11 Abs. 6 FeV).

  4. Begutachtungsstelle wählen

    Du suchst dir eine amtlich anerkannte Stelle aus, etwa TÜV, DEKRA oder pima, und nennst sie der Behörde. Die Akte geht dann direkt dorthin. Wartezeit und Ablauf der MPU-Anmeldung unterscheiden sich von Stelle zu Stelle.

  5. Gutachten prüfen

    Das Gutachten geht in der Regel an dich, an die Behörde nur, wenn du sie im Auftrag an die Begutachtungsstelle als Empfänger angibst. Ist es positiv, reichst du es ein. Ein negatives Gutachten musst du nicht vorlegen. Dann darf die Behörde aber auf fehlende Eignung schließen und den Antrag ablehnen (§ 11 Abs. 8 FeV).

  6. Neue Fahrerlaubnis bekommen

    Mit positivem Gutachten erteilt dir die Behörde die Fahrerlaubnis, sobald die Sperrfrist abgelaufen ist.

Ist ein Gutachten negativ, ziehen viele den Antrag zurück, bevor die Behörde ihn ablehnt, denn eine Ablehnung wird im Fahreignungsregister gespeichert. Meist fehlt dann ein Nachweis, oder die Aufarbeitung hält im Gespräch nicht. Beides lässt sich nachholen. Was im Gutachten bemängelt wird, ist dein Plan für den zweiten Anlauf.

Reicht die Frist der Behörde nicht, etwa weil dein Abstinenznachweis noch läuft, beantrage vor ihrem Ablauf eine Verlängerung der MPU-Frist. Die Behörde entscheidet darüber im Einzelfall.

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Was die Neuerteilung kostet

Für den Antrag selbst verlangt die Behörde eine Gebühr nach Aufwand. Das BayernPortal nennt dafür rund 33 bis 256 €, der Landkreis München bis 262,60 €, und der ADAC rechnet mit bis zu 275 € für die Bearbeitung. In Nürnberg kostet die Neuerteilung zum Beispiel 239,30 €, mit Probezeit 252,90 €, dazu kommen 13 € für das Führungszeugnis.

Je nach Fall zahlst du außerdem für Sehtest, Passbild und einen Erste-Hilfe-Kurs, falls du keinen Nachweis mehr hast. Deutlich teurer als die Gebühr der Behörde sind die übrigen Posten: Das Gutachten der MPU kostet je nach Anlass etwa 400 bis 800 €, dazu kommen Abstinenznachweise und die Kosten der MPU-Vorbereitung. In den Beispielrechnungen des ADAC landet ein Punktefall mit allem bei rund 1.350 €, ein Drogenfall bei rund 2.850 €.

Neuerteilung nach Entzug in der Probezeit

Wurde dir die Fahrerlaubnis wegen Verstößen in der Probezeit entzogen und hattest du noch kein Aufbauseminar gemacht, bekommst du eine neue nur mit dem Nachweis eines Aufbauseminars. Dasselbe gilt, wenn sie entzogen wurde, weil du ein angeordnetes Seminar versäumt hast (§ 2a Abs. 5 Satz 1 und 2 StVG). Das gilt auch, wenn das Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen hat. Nach Alkohol oder Drogen ist es ein besonderes Aufbauseminar. Wurde dir die Fahrerlaubnis entzogen, weil du nach der Verwarnung erneut aufgefallen bist, darf die neue frühestens drei Monate nach Abgabe des Führerscheins erteilt werden (§ 2a Abs. 5 Satz 3 StVG).

Mit der Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit für die Restdauer der alten (§ 2a Abs. 1 Satz 7 StVG). Meist kommt eine Verlängerung um zwei Jahre dazu, falls die Probezeit nicht schon vorher verlängert wurde (§ 2a Abs. 2a StVG). Fällst du in dieser Zeit wieder mit einem schwerwiegenden Verstoß, etwa einem Rotlichtverstoß, oder mit zwei weniger schwerwiegenden auf, ordnet die Behörde in der Regel eine MPU an (§ 2a Abs. 5 Satz 5 StVG).

Neuerteilung ohne MPU: wann das geht

Ohne MPU geht die Neuerteilung meist dann, wenn in der Tabelle bei deinem Fall weder „ja, Pflicht“ noch „in der Regel ja“ steht und keine weiteren Zweifel dazukommen. Typisch sind die einmalige Alkoholfahrt unter 1,6 Promille ohne weitere Tatsachen, die auf Alkoholmissbrauch hindeuten, und der Entzug nach den Probezeit-Regeln. Ein Gesetz, das die MPU abschafft, gibt es nicht. Geändert hat sich zuletzt vor allem der Umgang mit Cannabis: Seit April 2024 regelt § 13a FeV, wann nach Cannabiskonsum eine MPU kommt.

Ohne MPU geht es auch, wenn der alte Eintrag im Fahreignungsregister getilgt ist. Das dauert nach einem Entzug aber lange: Ohne neue Fahrerlaubnis beginnt die zehnjährige Tilgungsfrist erst fünf Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung, tilgungsreif ist der Eintrag damit nach 15 Jahren.

Häufige Fragen

Wann kann ich den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen?

Frühestens sechs Monate vor dem Ende der Sperrfrist (§ 20 Abs. 4 FeV). Nach einem Entzug wegen 8 Punkten geht es gleich mit der Abgabe des Führerscheins, weil die neue Fahrerlaubnis dort frühestens sechs Monate danach erteilt werden darf. Hat dir die Behörde die Fahrerlaubnis ohne Sperrfrist entzogen, etwa wegen Drogen, kannst du ihn jederzeit stellen.

Muss ich die Führerscheinprüfung noch einmal machen?

In der Regel nicht. Die Behörde ordnet eine Prüfung nur an, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass dir Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV).

Brauche ich für die Neuerteilung eine MPU?

Ja, bei Alkohol ab 1,6 Promille, nach wiederholten Alkoholfahrten und bei Drogen wie Kokain oder Amphetamin. Nach 8 Punkten in der Regel auch, nach einer einmaligen Alkoholfahrt unter 1,6 Promille nur, wenn weitere Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hindeuten.

Was kostet die Neuerteilung der Fahrerlaubnis?

Die Gebühr der Behörde richtet sich nach dem Aufwand, in Bayern etwa 33 bis 256 €; der ADAC rechnet mit bis zu 275 €. Mit MPU, Abstinenznachweisen und Vorbereitung wird es deutlich mehr.

Kann ich den Antrag online stellen?

Meist nicht. Viele Behörden verlangen, dass du persönlich und mit Termin kommst. Ob es bei dir online geht, steht auf der Seite deiner Stadt oder deines Landkreises.

Was passiert mit meiner Probezeit?

Mit der Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit für die Restdauer der alten, meist verlängert um zwei Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2a StVG). Wurde dir die Fahrerlaubnis wegen Verstößen in der Probezeit entzogen, musst du außerdem ein Aufbauseminar nachweisen, falls du noch keins gemacht hast.

Was mache ich, wenn das MPU-Gutachten negativ ist?

Du musst es nicht abgeben. Die Behörde darf dann aber auf fehlende Eignung schließen und den Antrag ablehnen (§ 11 Abs. 8 FeV). Viele ziehen den Antrag deshalb zurück, holen nach, was im Gutachten gefehlt hat, und stellen ihn später neu.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Über deinen Einzelfall entscheiden Fahrerlaubnisbehörde und Begutachtungsstelle. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Quellenangaben: Oktober 2026. Verantwortlich: BenAmbros Media GmbH.

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Ben Ambros

Ben Ambros, Gründer von MPU-Wissen.de, eigene MPU 2015 bestanden. Inhalte fachlich an den Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung (5. Auflage 2026, herausgegeben von DGVP und DGVM) orientiert und aus Sicht von Betroffenen erklärt. Meine Geschichte

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