Ersttäter Trunkenheitsfahrt: Häufige Fragen & Konsequenzen

Wer zum ersten Mal alkoholisiert am Steuer erwischt wird, steht plötzlich vor einer Vielzahl an Fragen: Droht der Führerscheinentzug? Wird eine MPU fällig? Und was passiert bei welchem Promillewert? Dieser Beitrag gibt dir einen fundierten Überblick über typische Folgen und zeigt, worauf du dich einstellen solltest.

1. Was bedeutet „Trunkenheitsfahrt“?

Rechtlich wird unterschieden zwischen:

  • Ordnungswidrigkeit: 0,5 bis unter 1,1 Promille – ohne Ausfallerscheinungen.
  • Straftat: ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille mit alkoholbedingten Fahrfehlern (z. B. Schlangenlinien, Unfall).

Im Alltag wird oft pauschal von „Trunkenheitsfahrt“ gesprochen – juristisch entscheidend ist aber die genaue Einordnung.

2. Promillegrenzen und ihre Folgen

2.1. 0,5–1,09 Promille (Ordnungswidrigkeit)

Beim ersten Verstoß drohen 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte. Bei Wiederholung innerhalb eines Jahres steigt die Strafe deutlich.

2.2. Ab 1,1 Promille (Straftat)

Hier handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Üblich sind eine Geldstrafe in Tagessätzen, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug und 3 Punkte. Kommt ein Unfall hinzu, droht auch Bewährung oder im Extremfall eine Freiheitsstrafe.

2.3. Relative Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 Promille)

Wer bei weniger als 1,1 Promille Ausfallerscheinungen zeigt, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden. Klassischer Fall: ein Unfall unter Alkoholeinfluss bei niedriger BAK.

3. Was unterscheidet Ersttäter von Wiederholungstätern?

Ersttäter profitieren häufig von milderen Urteilen – vorausgesetzt, es handelt sich um einen einmaligen Vorfall ohne Unfall oder Personenschaden. Wiederholungstäter müssen dagegen mit deutlich härteren Konsequenzen rechnen.

4. Führerscheinentzug und Sperrfrist

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, legt das Gericht eine Sperrfrist fest – in der Regel 6 bis 12 Monate. Erst danach darf ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Ab 1,6 Promille gehört zur Wiedererteilung in der Regel auch eine verpflichtende MPU.

5. MPU ab dem ersten Verstoß?

Eine MPU wird automatisch ab 1,6 Promille angeordnet. Zwischen 1,1 und 1,59 Promille entscheidet die Führerscheinstelle nach Aktenlage – vor allem bei begleitenden Auffälligkeiten wie Unfall, Drogenkonsum oder Punkten. Bei unter 1,1 Promille wird beim Erstverstoß meist keine MPU verlangt.

6. Geldstrafen & Tagessätze

Wer wegen Trunkenheit verurteilt wird, erhält meist eine Geldstrafe in Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach deinem Nettoeinkommen. 30 bis 90 Tagessätze sind bei Ersttätern üblich – und können sich auf mehrere tausend Euro summieren.

7. Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Kontrolle oder Unfall: Blutalkohol wird per Test ermittelt.
  2. Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Anklage erhoben wird.
  3. Strafbefehl oder Hauptverhandlung: Je nach Fall wird schriftlich entschieden oder verhandelt.
  4. Urteil: Geldstrafe, Fahrverbot oder Führerscheinentzug – oft mit MPU-Auflage.
  5. Wiedererteilung: Nach der Sperrfrist kann ein neuer Führerschein beantragt werden.

8. Was kannst du als Ersttäter tun?

  • Rechtsanwalt einschalten: Frühzeitig juristische Unterstützung einholen – das kann Strafen reduzieren.
  • Fristen beachten: Antrag auf Wiedererteilung rechtzeitig vorbereiten.
  • MPU-Vorbereitung ernst nehmen: Bei drohender MPU rechtzeitig mit Nachweisen und Vorbereitung beginnen – auch wenn es „nur“ 1,4 Promille waren.
  • Einsicht zeigen: Reflektiertes Verhalten und Reue wirken sich fast immer positiv auf das Verfahren aus.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird mir als Ersttäter der Führerschein immer entzogen?
Nein. Bei 0,5–1,09 Promille meist nur ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist ein Entzug jedoch sehr wahrscheinlich.

Muss ich nach dem ersten Vorfall zur MPU?
Nur automatisch bei 1,6 Promille. Bei Unfällen oder anderen Auffälligkeiten kann die MPU auch früher verlangt werden.

Wie hoch fällt die Geldstrafe aus?
Meist zwischen 30 und 90 Tagessätze – abhängig vom Einkommen.

Was passiert, wenn ich Auflagen ignoriere?
Ohne Erfüllung aller Auflagen bekommst du keinen neuen Führerschein – und riskierst neue strafrechtliche Konsequenzen.

Fazit

Auch als Ersttäter kann eine Trunkenheitsfahrt gravierende Folgen haben – vor allem bei über 1,1 Promille. Spätestens ab 1,6 Promille ist eine MPU praktisch unausweichlich. Wer sich rechtzeitig informiert, anwaltlich beraten lässt und gezielt vorbereitet – z. B. mit einem interaktiven Onlinekurs – erspart sich viele Probleme bei der Wiedererteilung.

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