Tilgungsfrist-Rechner: Wann ist meine Akte getilgt?
Nach § 29 StVG wird dein Eintrag im Fahreignungsregister 10 Jahre nach Fristbeginn getilgt – plus 1 Jahr Überliegefrist. Der Fristbeginn liegt bei der Neuerteilung, ohne Neuerteilung spätestens 5 Jahre nach der Entscheidung. Gib dein Datum ein und du siehst sofort, wann die Behörde deinen Vorfall nicht mehr verwerten darf.
Vereinfachte Berechnung für den Regelfall (Entzug wegen Alkohol oder Drogen, 10-Jahres-Frist) ohne Sonderfälle wie weitere Eintragungen. Verbindlich ist allein deine Akte – die Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle ist kostenlos.
So kommt die Frist zustande
Bei Entzug wegen Alkohol oder Drogen beträgt die Tilgungsfrist 10 Jahre. Sie startet aber nicht am Tag des Entzugs: Ohne Neuerteilung beginnt sie spätestens 5 Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung, danach folgt noch ein Jahr Überliegefrist. Im Regelfall vergehen so bis zu 16 Jahre, bevor die Behörde den Vorfall nicht mehr verwerten darf. Die vollständige Erklärung mit allen drei legalen Wegen ohne MPU steht im Hauptartikel Führerschein zurück ohne MPU, die rechtlichen Details unter MPU-Verjährung.
Ein Antrag auf Neuerteilung vor Ablauf der Frist löst eine MPU-Aufforderung aus. Legst du kein Gutachten vor, wird der Antrag abgelehnt – und diese Versagung wird als neuer Eintrag gespeichert. Zieh den Antrag in dem Fall zurück, bevor die Ablehnung ergeht: Muster zum Zurückziehen (PDF). Deinen exakten Aktenstand bekommst du kostenlos per Akteneinsicht.
Rechtsgrundlage: § 29 StVG (Tilgung der Eintragungen im Fahreignungsregister). Dieser Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 20. Juli 2026.