Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was du 2025 wissen musst

Letzte Aktualisierung: 15. März 2025

Der Verlust des Führerscheins ist für viele mehr als nur eine Unannehmlichkeit – er beeinflusst berufliche Möglichkeiten, private Mobilität und oft auch das Selbstbild. Dabei ist es wichtig, zwischen einem befristeten Fahrverbot und einem vollständigen Führerscheinentzug zu unterscheiden – denn rechtlich und psychologisch sind das zwei völlig unterschiedliche Wege.

Was ist der Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Fahrverbot

Ein Fahrverbot dauert in der Regel 1 bis 3 Monate. Du gibst deinen Führerschein ab, bekommst ihn aber automatisch nach Ablauf zurück – ohne erneute Prüfung oder Antragstellung. Während des Fahrverbots darfst du kein Kraftfahrzeug führen – auch kein Moped oder E-Bike mit Unterstützung über 25 km/h.

Praktischer Tipp: Wenn du beruflich auf Mobilität angewiesen bist, lohnt es sich, das Fahrverbot auf einen Urlaubszeitraum zu legen – sofern das Gericht dir diesen Spielraum gewährt.

Führerscheinentzug

Beim Führerscheinentzug wird die Fahrerlaubnis vollständig entzogen. Du musst nach Ablauf einer Sperrfrist einen Antrag auf Neuerteilung stellen – oft mit der Pflicht zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). Die Dauer der Sperrfrist liegt bei mindestens sechs Monaten, kann aber bei schweren Delikten auch Jahre betragen.

„Ein Führerscheinentzug ist nicht nur ein Verwaltungsakt – er betrifft meist auch die persönliche Identität.“

Wann droht ein Führerscheinentzug?

Die häufigsten Gründe für einen Entzug der Fahrerlaubnis sind:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • 8 oder mehr Punkte im Fahreignungsregister
  • Wiederholte oder grob verkehrsgefährdende Vergehen
Hinweis: Bei besonders schweren Fällen – etwa Unfallflucht oder vorsätzlicher Gefährdung – kann auch ein lebenslanger Entzug ausgesprochen werden.

Die MPU: Was erwartet dich nach dem Entzug?

Wer nach dem Entzug seine Fahrerlaubnis zurückhaben möchte, muss häufig zur MPU. Diese Untersuchung prüft, ob du charakterlich und gesundheitlich geeignet bist, wieder ein Fahrzeug zu führen. Neben Leistungstests (z. B. Reaktionsfähigkeit) steht vor allem die psychologische Befragung im Fokus. Gutachter wollen sehen, dass du dein Verhalten reflektiert und dauerhaft verändert hast.

Praxis-Tipp: Nutze die Sperrfrist sinnvoll – z. B. zur Abstinenz, zur Vorbereitung oder zum Sammeln von Nachweisen, die deine Einsicht belegen.

Fristen und Verjährung

Die gesetzliche Sperrfrist liegt bei mindestens 6 Monaten, kann jedoch – je nach Vorfall – auch deutlich länger ausfallen. Erst nach Ablauf dieser Frist darf ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden.

Sonderfall Verjährung

In manchen Fällen versuchen Betroffene, die MPU durch Zeitablauf zu umgehen. Dafür müsste man jedoch oft 10 bis 15 Jahre vollständig verkehrsauffällig bleiben – also keine Delikte, keine Anträge, keine Fahrversuche. Diese Strategie ist riskant und oft nicht praktikabel.

Sperrfrist verkürzen – geht das?

In begründeten Fällen kann eine Verkürzung der Sperrfrist beantragt werden – z. B. bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein oder nachweislicher Verhaltensänderung. Gut belegt wird so ein Antrag eher akzeptiert – etwa mit Nachweisen über Abstinenz, Verkehrstherapie oder Vorbereitungskurse.

Fazit

Ob Fahrverbot oder Führerscheinentzug – beide Maßnahmen sind ernst zu nehmen. Während das Fahrverbot ein klar befristeter Einschnitt ist, erfordert der Entzug aktive Schritte zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis – inklusive Vorbereitung auf die MPU.

Eine strukturierte, interaktive MPU-Vorbereitung kann dir dabei helfen, den Prozess nicht nur zu bestehen – sondern tatsächlich daran zu wachsen.

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