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MPU Vorbereitung
Richard Flitzenbichler
Richard Flitzenbichler

Richard Flitzenbichler ist Experte auf dem Feld der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung und verfügt über langjährige Erfahrung aus beruflichen Stationen in MPU-relevanten Behörden.

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Home » Allgemein » Führerscheinentzug MPU

Richard Flitzenbichler
Richard Flitzenbichler

Führerscheinentzug MPU

Wer kennt das nicht: Einmal zu schnell unterwegs und schon droht nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch der Führerscheinentzug. Der Lappen ist weg und das Auto verstaubt in der Garage.


Nicht nur die Raser müssen einen Führerscheinentzug befürchten. Das Gleiche gilt für Alkohol und Drogen am Steuer. Das kann folgenschwere und langwierige Konsequenzen haben. Das deutsche Straßenverkehrsrecht sagt: Wer ein besonders schweres Vergehen im Straßenverkehr begeht oder mehrfach einen Fehltritt verursacht, muss in der Regel mit diversen Maßnahmen rechnen. Die beiden schwersten Maßnahmen sind das Fahrverbot und der Führerscheinentzug. In ganz schweren Fällen droht sogar der Freiheitsentzug.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Führerscheinentzug und Fahrverbot, das Ergebnis ist erst mal dasselbe, in beiden Fällen darf man nicht mehr fahren. Doch es gibt Unterschiede zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug.

Das Fahrverbot

Beim Fahrverbot handelt es sich um einen zeitlich begrenzten Führerscheinentzug.
Das Fahrverbot ist auf einen Zeitraum von einem bis drei Monate beschränkt. Beim Fahrverbot muss man zwar auch den Führerschein abgeben, doch die Trennung ist nicht „für immer“. 

Darüber hinaus hat man zwei Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben und vier Monate, um den Führerschein abzugeben. 
Diese Frist entfällt jedoch, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre bereits schon einmal den Führerschein verloren hat. Wiederholungstäter müssen ihren Fahrausweis direkt nach der Rechtskraft bei der Bußgeldentscheidung abgeben.


Die Vier-Monats-Frist bei Ersttätern ermöglicht es, das Fahrverbot beispielsweise in den Urlaub zu verlegen oder in der Firma eine Vereinbarung zu treffen, dass man in der Zeit im Homeoffice arbeitet oder ähnliches.


Übrigens: In der Zeit des Fahrverbots darf man gar kein motorisiertes Fahrzeug führen. Auch Mofa fahren ist untersagt. Setzt man sich darüber hinweg und du kontrolliert, kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstraffe rechnen.
Was viele ebenfalls nicht wissen: Bei einigen Straftaten kann es auch zu einem vorübergehenden Fahrerlaubnisentzug kommen.

Der Führerscheinentzug

Der Führerscheinentzug ist die die Aberkennung der Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen. Anders ausgedrückt: Der Schein ist weg und die Fahrberechtigung muss nach einer Sperrfrist neu beantragt werden. Der Führerscheinentzug ist daher schwerwiegender als ein Fahrverbot.

Der Führerscheinentzug kann unterschiedliche Gründe haben:

  • Alkohol am Steuer,
  • Unfallflucht oder
  • Punkteüberschreitung im Fahreignungsregister.

Wer entscheidet über den Führerscheinentzug?
Der Führerscheinentzug wird durch das Gericht oder die Verwaltungsbehörde angeordnet. Nach dem Urteil ist der Fahrausweis ungültig und es wird eine Sperrfrist verhängt. 

Diese Sperrfrist beträgt bei einem Führerscheinentzug mindestens 6 Monate. In diesem Zeitraum darf keine neue Fahrberechtigung beantragt werden. Erst nach 3 Monaten darf ein Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. 


Ganz einfach ist das nach einem Führerscheinentzug jedoch nicht, denn die zuständige Fahrerlaubnisbehörde stellt in der Regel Bedingungen auf.
Diese müssen erfüllt werden, damit die Fahrberechtigung nach einem Führerscheinentzug wiedererlangt werden kann. 


Im Zusammenhang mit dem Führerscheinentzug hat sicher jeder schon von der MPU gehört. Die MPU ist die sog. Medizinisch-Psychologische Untersuchung, in der im Falle eines Führerscheinentzugs die Fahreignung überprüft wird. Ein Gutachter erstellt dabei eine Prognose darüber, ob sich das Fehlverhalten, das zum Führerscheinentzug geführt hat, in der Zukunft wiederholen wird oder ob der Betroffene sich künftig an die Regeln halten wird.

Führerscheinentzug Verjährung

Für all jene, die die MPU umgehen möchten und genügend Zeit mitbringen, ist das Thema Verjährung möglicherweise interessant.

Wer 10 bis 15 Jahre an Zeit mitbringt, bekommt seinen Führerschein auch ohne MPU zurück. Warum 10 bis 15 Jahre? 

10 Jahre nach Ablauf der sog. Tilgungsfrist erhalten Sie Ihren Führerschein ohne wenn und aber zurück. Da die Tilgungsfrist nach 5 Jahren endet, ergibt sich ein Maximalzeitraum von 15 Jahren. 

Diese Option ist aber nur etwas für Leute mit viel Sitzfleisch. Sind Sie auf Ihren Führerschein in den nächsten Jahren angewiesen, stellt die Verjährung keine Option dar. 

Wann MPU nach Führerscheinentzug

Nach Erteilung einer MPU und dem folgerichtigen Führerscheinentzug gilt es verschiedene Fristen zu beachten.

Die isolierte Sperrfrist

Von einer isolierten Sperrfrist spricht man, wenn die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden kann.
Selbst wenn der Betroffene keine Fahrberechtigung besitzt, kann ihm eine Sperrfrist verhängt werden. 
Und dann gibt es noch die lebenslange Sperrfrist. Diese Sperrfrist ist jedoch sehr selten und wird nur bei sehr harten Fällen verhängt.
Sehr harte Fälle sind:

  • Regelmäßige Trunkenheit am Steuer
  • Das Auto wird als Waffe für Straftaten genutzt
  • Sehr aggressive Fahrer
  • Notorische Drängler oder Raser
  • Die lebenslange Sperrfrist wird immer dann verhängt, wenn von dem Fahrer Gefahr ausgeht.

Sperrfristen können grundsätzlich verkürzt werden. Sinnvoll ist es dann, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und eine Kündigung droht. Man sollte in diesen Fällen einen Anwalt hinzuzuziehen, denn nicht alle Gerichte sind nachsichtig. Ein Anwalt gibt Auskunft darüber, bei welchem Gericht die Erfolgschancen am höchsten sind.

In der Regel kann die Sperrfrist um bis 3 Monate verkürzt werden. Die Verkürzung der Sperrfrist hängt jedoch davon ab, welche Maßnahmen man ergriffen hat, um sein Verhalten im Straßenverkehr zu ändern. 

Einfach ausgedrückt: Man muss beweisen, dass man alles dran gesetzt hast, ein besserer und einsichtsvollerer Fahrer zu werden.
Über das Vorhaben einer Sperrverkürzung sollte man frühzeitig mir seinem Anwalt sprechen. Die Prüfung kann manchmal etwas dauern. Außerdem kann es geschehen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine erneute Fahrerlaubnisprüfung anordnet.

Sperrfrist abgelaufen: Und nun?

Sperrfrist abgelaufen - und dann? Ist die Sperrfrist abgelaufen, bedeutet es nicht, dass man gleich wieder loslegen kann.

Erst muss man einen Antrag auf Wiederherstellung der Fahrberechtigung stellen. Den erforderlichen Antrag bekommt man bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob man an Maßnahmen teilnehmen muss, um den Führerschein wiederzubekommen. Dabei geht es vor allem um die
medizinisch-psychologisch Untersuchung: MPU. 

Meistens fällt diese an, wenn der Betroffene durch Trunkenheit am Steuer seine Fahrerlaubnis verloren hat. Die Höchstanzahl an Punkten in Flensburg ist auch ein möglicher Grund.


Ob eine Untersuchung notwendig wird, hängt allerdings vom individuellen Fall ab. Auch hier ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren.
Die MPU ist übrigens mit hohen Kosten verbunden und die sind vom Bundesland abhängig.

3 Monate Fahrverbot MPU

Beim Entzug der Fahrerlaubnis kommt die sog. Sperrfrist ins Spiel:
Diese wird seitens der Judikative festgelegt und besagt, dass nach Einzug  des Führerscheins ein Zeitraum von x Monaten vergehen muss, bis der Verkehrsteilnehmer den „Lappen“ zurückbekommt. 

Wird zusätzliche eine MPU angeordnet, so können MPU Teilnehmer die Phase der Sperrfrist – z.B. drei Monate Fahrverbot und MPU – bereits für die Vorbereitung auf die MPU nutzen. In diesem Zeitraum könnte der Teilnehmer z.B. eine MPU Online Vorbereitung durcharbeiten, um nach Ablauf der Sperrfirst die Chancen auf ein positives Gutachten bei der MPU zu erhöhen. Bei einer Durchfallquote von etwa 50% keine schlechte Idee. 

Führerscheinentzug Punkte

Über 8 Punkte: Führerscheinentzug
Ja, richtig gelesen. Bei 8 oder mehr Punkten gilt der Fahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. 
Tatsächlich kommt es dann zum Führerscheinentzug.


Doch bevor man den Führerschein wegen zu vieler Punkte abgeben muss, muss die zuständige Behörde den Fahrer verwarnen.
Bei 5 Punkten gib es eine Ermahnung und bei 7 Punkten eine Verwarung. Erst wenn nach der Verwarnung ein neuer Punkt dazukommt, kommt es zu einem Führerscheinentzug.


Tatsächlich hat sich das System gut bewährt. Viele Fahrer zeigen sich einsichtig und ändern ihr Verhalten.
Ebenfalls gut zu wissen: wird die 6-Punkte-Grenze überschritten, ohne dass man eine Ermahnung erhalten hat, kann man sich glücklich schätzen, denn dann wird der Punktestand auf 5 reduziert.
Ebenso verhält es sich bei der Erreichung von 8 Punkten.
Erhält man keine Verwarnung, wird der Punktestand auf 7 Punkte reduziert.


Nach Erreichen der 8 Punkte folgen der Führerscheinentzug und eine Sperrfrist. 

In dieser Zeit ist das Beantragen einer neue Fahrberechtigung nicht möglich. Wer in diesem Zeitraum dennoch fährt, riskiert eine Freiheitsstraffe. 

Immerhin dürfen fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bedient werden.

Dazu gehören motorisierte Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von höchstens 15 km/h, sowie selbstfahrende Stapler und Arbeitsmaschinen von höchstens 6 km/h.
Darüber hinaus gibt es Fahrzeuge, welche mit einer Prüfbescheinigung gefahren werden dürfen. Oft geht diese Prüfbescheinigung mit einer Ausbildungsbescheinigung einher.


Damit kann man Mofas bis zu 25 km/h und Segway Personal Transporter bis 10 km/ führen. Nach einem Führerscheinentzug beginnt die Sperrfrist und man kann in diesem Zeitraum keine neue Fahrerlaubnis beantragen. 

Die Länge der Sperrfrist hängt übrigens vom individuellen Fall ab. Doch in der Regel dauert sie etwa 9 bis 11 Monate.


Nach Ablauf der Sperrfrist musst der Führerschein neu beantragt werden. Außerdem fallen möglicherweise Maßnahmen an, an denen der Betroffene teilnehmen muss. Dazu musst das Amt eine Prüfung durchführen. Bei dieser Prüfung wird untersucht, ob der Betroffene die erforderlichen Voraussetzungen mitbringt.


Die Sperrfrist wird danach definiert, ob der Fahrausweis bereits vor der Gerichtsverhandlung entzogen wurde.
Einfach erklärt: Betrug die vom Richter angeordnete Sperrfrist 12 Monate und die Zeit zwischen dem Führerscheinentzug und dem Gerichtsurteil 6, bleibt eine Sperrfrist von 6 Monaten übrig.

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