Beim Fahrverbot handelt es sich um einen zeitlich begrenzten Führerscheinentzug.
Das Fahrverbot ist auf einen Zeitraum von einem bis drei Monate beschränkt. Beim Fahrverbot muss man zwar auch den Führerschein abgeben, doch die Trennung ist nicht “für immer”.
Darüber hinaus hat man zwei Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben und vier Monate, um den Führerschein abzugeben.
Diese Frist entfällt jedoch, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre bereits schon einmal den Führerschein verloren hat. Wiederholungstäter müssen ihren Fahrausweis direkt nach der Rechtskraft bei der Bußgeldentscheidung abgeben.
Die Vier-Monats-Frist bei Ersttätern ermöglicht es, das Fahrverbot beispielsweise in den Urlaub zu verlegen oder in der Firma eine Vereinbarung zu treffen, dass man in der Zeit im Homeoffice arbeitet oder ähnliches.
Übrigens: In der Zeit des Fahrverbots darf man gar kein motorisiertes Fahrzeug führen. Auch Mofa fahren ist untersagt. Setzt man sich darüber hinweg und du kontrolliert, kann man mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstraffe rechnen.
Was viele ebenfalls nicht wissen: Bei einigen Straftaten kann es auch zu einem vorübergehenden Fahrerlaubnisentzug kommen.